Für Bewegungsfreiheit & selbstbestimmte Entwicklung!

Zur Orientierung...

Afrique-Europe-Interact richtet sich grundsätzlich gegen Abschiebungen – egal in welches Land. Da jedoch Mali innerhalb unseres Netzwerks das Land mit den meisten Aktivitäten ist, hat sich im Zuge unserer Proteste gegen den Valletta-Prozess ein gewisser Schwerpunkt rund um Abschiebungen nach Mali herausgebildelt. Daher diese eigenständige Mali-Rubrik an dieser Stelle.

23. Januar 2017 | FOLTER: GEFESSELT ALS PAKET NACH MALI (inklusive taz-Artikel)

Erstmalig veröffentlicht auf dem Facebook-Account von Afrique-Europe-Interact (am 26.01.2017 hat die taz ebenfalls über den Fall berichtet: siehe unten)

Am 7. Januar 2017 wurden Amadou Ba und Mamadou Drame von Deutschland nach Mali abgeschoben – zu zweit in einem Mini-Charter-Flugzeug (bewacht von drei Polizisten), weil sie sich vorher mehrmals gegen ihre Abschiebung gewehrt hatten. Doch Mini-Charter heißt nicht, dass die beiden ganz normal geflogen wären. Vielmehr wurde ihnen bei ihrer Ankunft am Flughafen Düsseldorf von der Bundespolizei mitgeteilt: „Heute, keine Chance!“ – was heißen sollte, dass sie dieses Mal keine Möglichkeit hätten, ihre Abschiebung zu verhindern. Praktisch sah das so aus, dass die beiden an Fußgelenken, Knien und Händen gefesselt wurden – die Hände gleich zweifach mit Handschellen und Kabelbindern. Zusätzlich wurden die Oberarme durch eine breiten Brustgürtel direkt am Körper fixiert, so dass die Bewegungsfreiheit praktisch auf Null reduziert war. In dieser Haltung mussten Amadou Ba und Mamadou Drame nicht nur 2 bis 3 Stunden bis zum Abflug warten, vielmehr blieb die Fesselung auch den gesamten Flug über bestehen. Lediglich bei Amadou Ba wurden nach einigen Stunden Flugzeit die Fuß- und Kniefesseln abgenommen.

9. Januar 2017 | »Die malische Gesellschaft ist aufgeschreckt«

Zwei Männer wurden nach Bamako per Minicharter-Flugzeug abgeschoben . Ein Gespräch mit Olaf Bernau von Afrique-Europe-Interact. Interview: Gitta Düpertha. Erschienen in: Junge Welt, 09.01.2017

Junge Welt: Amadou Ba, der seit 13 Jahren in Deutschland gelebt hat, sollte erstmals am 27. Oktober nach Mali abgeschoben werden, hatte sich aber erfolgreich gewehrt. Wieso wurde er nun am Freitag deportiert?

Im Oktober hatte Amadou Bas Fall auch deshalb Aufsehen erregt, weil sich Passagiere des Flugs bei der versuchten erzwungenen Rückführung nach Mali eingemischt und lautstark ein Ende der Polizeigewalt gefordert hatten. Nun, am Freitag, wurden Amadou Ba und ein zweiter Malier mit Namen Mamadou Drame tatsächlich mit einer Kleinstmaschine direkt aus dem Abschiebegefängnis in Büren vom Flughafen Düsseldorf aus nach Bamako abgeschoben. Zwei Piloten und drei Polizisten waren zudem an Bord. Ousmane Diarra von der Assoziation der Abgeschobenen Malis, Association Malienne des Expulsés, AME, einer Organisation, die dort Angekommene aufnimmt und sich um sie kümmert, hat bestätigt, dass sie in der malischen Hauptstadt gelandet sind.

Dezember 2016 | Mit Zuckerbrot und Peitsche: Valletta-Prozess zwingt Afrika zu repressiver Grenzpolitik

Mit zwei Videos zur gescheiterten Abschiebung von Amadou Ba

Der Text wurde von Afrique-Europe-Interact verfasst, erstmalig veröffentlicht in der Kampagnenzeitung Nr. 7 von Afrique-Europe-Interat, die im Dezember 2016 als Beilage der Tageszeitung taz, der Wochenzeitung jungle world und der Monatszeitungs ak – analyse und kritik erschienen ist.

Wie so oft hat den Anfang ein kurzes Handyvideo auf facebook gemacht. Zu sehen ist ein Mann, der sichtlich erschöpft auf einem Flugzeugsitz kauert. Polizisten in Zivil bedrängen ihn, Passagiere fordern lautstark “Keine Gewalt”. Der Mann – sein Name ist Amadou Ba – sollte am 27. Oktober 2016 von Deutschland nach Mali abgeschoben werden. Doch die Abschiebung scheiterte, ein zweites Video zeigt, wie Amadou Ba auf dem Rollfeld in Paris abgeführt wird, auch in dieser Szene rufen Passagiere empört, dass sich Gewalt in Frankreich verbiete. Seitdem sitzt Amadou Ba in Frankfurt am Main im Gefängnis. Ein zweiter Abschiebetermin ist für den 17. Februar 2017 anberaumt, vorher soll er noch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht gestellt werden.