Dezember 2014 | Für das Recht auf Wiedereinreise zur OP-Behandlung
Mme Koulou Kouloubia: Gesundheit zerstört durch Abschiebung nach Togo
Mme Koulou Kouloubia, ehemals Aktivistin der „Togoischen Frauenvereinigung in Deutschland“, wurde 2004 von München aus nach Lomé/Togo abgeschoben. Sie litt unter schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen: seit 1993 war ihre Hüfte gebrochen, in Deutschland wurde ihr ein Metallteil zur Stabilisierung eingesetzt, weswegen sie auf regelmäßige ärztliche Beobachtung und Nachbehandlung angewiesen war. All dies wurde durch das Kreisverwaltungsreferat München als Abschiebungshindernis ignoriert. Aufgrund der fehlenden Weiterbehandlung hat sich Mme Kouloubias Gesundheitszustand in Togo massiv verschlechtert. Sie kann seit 2013 überhaupt nicht mehr gehen und ist an ihre Wohnung in Lomé gefesselt. Sie benötigt dringend eine neue Hüft-OP und entsprechende medizinische Nachsorge. Dies ist für sie, die nicht über die Geldmittel für eine teure Privatbehandlung verfügt, weder in Togo noch in den Nachbarländern möglich.
Es ist zwar für Mme Kouloubia möglich, ein Visum zur medizinischen Behandlung in Deutschland oder einem anderen EU-Land zu beantragen, jedoch müsste sie dafür vorweisen, dass sie die Kosten für die OP bezahlen kann, da ihre deutsche Krankenversicherung seit der Abschiebung erloschen ist. Das heißt:
Entweder kommen Privatpersonen, bzw. solidarische Gruppen, für die Finanzierung ihrer Hüft-OP auf. Oder der deutsche Staat, der durch die Abschiebung die Zerstörung von Mme Kouloubias Gesundheit verursacht hat, wird in die Pflicht genommen, die Kosten der Behandlung zu übernehmen.
Weitere Infos für mögliche Unterstützung folgen in Kürze.