21.01.2014 | Brief an Innenminister und UNHCR - inklusive Anlagen (auch als PDF-Dateien)
Eine Verbreitung dieses Briefes, der auch an die Mitglieder des Innen- und Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags geschickt wurde, ist ausdrücklich erwünscht! Weitere Inforamtionen zu Aktionen und ähnlichem folgen demnächst.
Gemeinsamer Brief von Afrique-Europe-Interact, Borderline Europe e.V. und den Flüchtlingsräten Niedersachsen und Hamburg: Lokale Integration in Tunesien gescheitert, Resettlement für UNHCR-Flüchtlinge aus Choucha unumgänglich
Sehr geehrter Herr Innenminister Dr. de Maizière,
sehr geehrte Innenminister und -senatoren der Länder,
sehr geehrter Vertreter des UNHCR in Deutschland Hans ten Feld,
mit großem Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Innenminister und -senatoren der Länder bei ihrer jüngsten Konferenz in Osnabrück (04.-06. Dezember 2013) keine Empfehlung zur weiteren Aufnahme von UNHCR-Flüchtlingen aus dem Wüstenlager Choucha in Tunesien ausgesprochen haben – entgegen des von Pro Asyl, den Landesflüchtlingsräten und Afrique-Europe-Interact im November 2013 veröffentlichten Appells „Fluchtwege öffnen – Tote verhindern“ (vgl. Anhang). Denn die Situation für die in Choucha übrig gebliebenen Flüchtlinge ist unverändert dramatisch – unter ihnen 135 anerkannte UNHCR-Flüchtlinge. Hintergrund ist, dass die vom UNHCR als Resettlement-Alternative ins Auge gefasste lokale Integration nach übereinstimmenden Berichten und Zeugenaussagen als gescheitert betrachtet werden muss – jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt (vgl. hierzu auch die aktuelle, ebenfalls im Anhang dokumentierte Stellungnahme der stiftung :do aus Hamburg). Das aber bedeutet, dass immer noch bis zu 400 Flüchtlinge in dem mittlerweile offiziell geschlossenen Wüstenlager an der libyisch-tunesischen Grenze ohne Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln, ohne medizinische Unterstützung und ohne Strom ausharren müssen. Da für die allermeisten eine Rückkehr in ihre Heimatländer ausgeschlossen ist, sehen viele von ihnen in der gefährlichen Bootspassage nach Europa den einzigen Ausweg.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie dringend bitten, die Situation in Choucha einer erneuten Evaluation zu unterziehen – auch vor dem Hintergrund des von uns ausdrücklich begrüßten Beschlusses der Innenministerkonferenz, das Resettlementprogramm fortzusetzen und auszubauen. Die unterzeichnenden Organisationen sind seit Mai 2011 in kontinuierlichem Kontakt mit (ehemaligen) BewohnerInnen des Wüstenlagers – einschließlich mehrerer Delegationsreisen. Im vorliegenden Brief finden sich daher die wichtigsten Informationen zur aktuellen Situation in Choucha, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen sei, dass sich derzeit eine aus unserem Kreis zusammengestellte Delegation in Tunesien befindet und dort Gespräche mit Flüchtlingen und lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren führt.
Zur aktuellen Situation in Choucha:
a) Die Maßnahmen zur lokalen Integration stehen allein deshalb auf schwachen Füßen, weil bis heute keinerlei Schutzbestimmungen für Flüchtlinge in Tunesien existieren. Konsequenz ist, dass Flüchtlinge und Papierlose in zahlreichen Lebensbereichen massiver Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt ausgesetzt sind, während sich die Polizei unter Verweis auf fehlende Aufenthaltspapiere häufig weigert, entsprechende Anzeigen überhaupt entgegenzunehmen. Hinzu kommt, dass die für die lokale Integration ausgewählten Choucha-Flüchtlinge die versprochenen Aufenthaltspapiere („residence cards“) seitens der tunesischen Behörden bis heute nicht erhalten haben und daher keinerlei Abschiebeschutz genießen – von einer Inanspruchnahme des grundlegenden Rechts auf Familienzusammenführung ganz zu schweigen. Es dürfte insofern auch kaum überraschen, dass sich erst jüngst der tunesische Gewerkschaftsdachverband UGTT, die in Tunesien ansässige Internationale Menschenrechtsvereinigung FIDH und die Tunesische Liga für Menschenrechte LTDH vehement gegen ein Mobilitätsabekommen mit der EU ausgesprochen haben, das ursprünglich am 5. Dezember hätte unterschrieben werden sollen, mittlerweile aber auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Denn ein solches Abkommen setze voraus, so die genannten Akteure, dass die Grundrechte von Migrantinnen und Migranten ungleich besser geschützt seien.
b) Die als Ersatz für Resettlement- oder Rückführungsbemühungen konzipierte lokale Integration des UNHCR hat zahlreiche Unterstützungssmaßnahmen für die in Choucha verbliebenen UNHCR-Flüchtlinge vorgesehen – unter maßgeblicher Verantwortung des UNHCR, des Islamic Relief Worldwide und des tunesischen Roten Halbmonds. Vieles davon ist jedoch nie oder allenfalls in Ansätzen umgesetzt worden: So haben die ausgezahlten Startgelder oftmals noch nicht mal für die horrenden Mietzahlungen gereicht, Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung wurde häufig schlicht verweigert und auch die in Aussicht gestellten Mikrokredite und andere Unterstützungsprogramme sind kaum erfolgt – wozu im Übrigen passt, dass viele teilnahmeberechtigte Flüchtlinge noch nicht einmal von den konkreten Maßnahmen erfahren haben. Hinzu kommt ein extrem ausgeprägter Rassismus in beträchtlichen Teilen der tunesischen Gesellschaft, der sich nicht nur in verbalen Diskriminierungen, sondern auch in Bedrohungen oder handfester Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten Bahn bricht – und zwar ohne dass die Polizei erhöhte Aufklärungsanstrengungen unternehmen würde. Spätestens vor diesem Hintergrund scheint es nicht weiter verwunderlich, dass der UNHCR zwar aus guten Gründen weiterhin an der Zielsetzung festhält, Tunesien bei der Implementierung von Schutzrechten für Flüchtlinge zu unterstützen, sich ansonsten aber in seiner aktuellen Einschätzung zu Nordafrika überwiegend skeptisch äußert: „The continuing unrest in the region has had a negative impact on the protection climate, with increased arrests and detention of refugees and asylum-seekers, especially those from sub-Saharan Africa. (…) Local integration is generally not possible in North Africa, and the prospects for voluntary repatriation for most of the refugee groups in the region are limited. Resettlement remains the main durable solution and continues to be used as a protection tool for the most vulnerable. (…) With the closure of Shousha camp in June 2013 there are still some 300 people with rejected claims. UNHCR is working with its partners and the Government to find solutions for this group as well as for recognized refugees who are not likely to be resettled.“(1)
c) Die lokale Integration geht im Kern davon aus, dass die betreffenden Flüchtlinge auf der Basis entsprechender Unterstützung relativ schnell eine Arbeitsmöglichkeit finden und somit ihren eigenen Lebensunterhalt sichern könnten. Genau diese Annahme ist jedoch falsch: Tunesien befindet sich derzeit in einer schweren wirtschaftlichen Krise, wie es unter anderem in einer Stellungnahme des IWF vom September 2013 heißt: „Die aktuelle politische Krise und die neueren Entwicklungen im Bereich der inneren Sicherheit sowie die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Haupt-Wirtschaftspartner Tunesiens lasten schwer auf der wirtschaftlichen Lage des Landes.“ (2) Dementsprechend hoch ist auch die Arbeitslosigkeit: Während sie tunesienweit bei 13,1 Prozent liegt (was mit Blick auf den hohen Anteil informeller Ökonomie ein zu niedriger Wert sein dürfte), sind die Zahlen insbesondere im Süden bzw. Landesinneren fast doppelt so hoch – und somit auch in jenen Regionen, wo die lokale Integration stattfinden soll. Konkret bedeutet dies, dass Flüchtlinge, wenn überhaupt, ausschließlich eine irreguläre Beschäftigung zu nicht-existenzsichernden Bedingungen finden können – meist als Tagelöhner.
d) Offiziell ist lediglich eine Minderheit der in Choucha Verbliebenen vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt worden. Wir möchten daher mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es bei den anfänglichen Interviews zu schweren, ebenfalls umfänglich dokumentierten Fehlern gekommen ist. Entsprechend liegen uns Aussagen von Flüchtlingen vor (selbst solchen, die später zur Gruppe der 201 nach Deutschland eingereisten Resettlement-Flüchtlinge gehörten), die zunächst abgelehnt und erst nach ihren Einsprüchen vom UNHCR anerkannt wurden. Praktisch bedeutet dies, dass eine etwaige Resettlementinitiative auch mit der Möglichkeit einhergehen müsste, dass die betreffenden Flüchtlinge einen erneuten Antrag beim UNHCR stellen können sollten.
Deutschland ist neben Schweden das einzige Land innerhalb der EU, das eine größere Gruppe aus Choucha aufgenommen hat. Wir begrüßen dies ausdrücklich, möchten aber auch unserer Überzeugung Ausdruck verleihen, dass Deutschland von seiner Größe und seiner ökonomischen Stärke her in der Lage wäre, die noch in Choucha verbliebenen Flüchtlinge aufzunehmen. Denn Fakt ist, dass das unter anderem von Deutschland mitgetragene Programm zur lokalen Integration seine Erwartungen nicht erfüllt hat. Und Fakt ist auch, dass früher oder später immer mehr Flüchtlinge aus Choucha Boote gen Europa besteigen werden. Die Wahl zwischen Wüstencamp oder Lebensgefahr auf dem Meer ist jedoch aus menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar, weshalb wir uns nachdrücklich für eine sofortige Aufnahme der Flüchtlinge aus dem Wüstenlager Choucha aussprechen möchten.
Mit freundlichen Grüßen,
Olaf Bernau (Afrique-Europe-Interact)
Judith Gleitze (Borderline Europe e.V.)
Kai Weber (Flüchtlingsrat Niedersachsen)
Conni Gunßer (Flüchtlingrat Hamburg)
(1) http://www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/page?page=49e486166
(2) Zitiert aus buisnessnews.com (eigene Übersetzung aus dem Französischen)
Anlagen:
Zeitleiste Choucha-Camp 2011-2013
Aktuelle Stellungnahme der stiftung :do (Hamburg) zur lokalen Integration in Tunesien
Appell an die Innenministerkonferenz zur Aufnahme der Choucha-Flüchtlinge (Dezember 2013)
Anlage 1: Zeitleiste Choucha-Camp
Seit Januar 2011: Aufstände und Bürgerkrieg in Libyen (17. Februar 2011 gilt offiziell als Revolutionsbeginn)
Seit Mitte Februar 2011: Tausende von Menschen flüchten über die libysche Grenze nach Tunesien, insgesamt fast eine Million (ca. 660.000 LibyerInnen, die überwiegend privat unterkamen, und 220.000 ArbeitsmigrantInnen aus aller Welt, von denen die Mehrheit – mehr oder weniger freiwillig – in ihre Herkunftsländer zurückgeführt wurde)
23. Februar 2011: erstes Transitcamp in Ras Jdir (Grenzposten) wird eröffnet
24. Februar 2011: Eröffnung des Choucha-Camps unter Verantwortung des UNHCR mit ca. 20.000 Flüchtlingen, überwiegend aus Subsahara-Afrika
In den folgenden Monaten werden von anderen Organisationen weitere Camps an der libyschen Grenze errichtet, die jedoch spätestens nach Kriegsende bis auf Choucha geschlossen wurden
17. März 2011: UN-Resolution 1973 (militärisches Vorgehen gegen Libyen, aber ohne Besatzungstruppen)
19. März 2011: Erste Bombenangriffe auf Libyen durch französische, US-amerikanische und britische Flugzeuge
22. März 2011: Beginn der Marineoperation der NATO (Seeblockade)
Mai 2011: Brand im Choucha-Camp mit anschließenden Protesten der Flüchtlinge (Blockade der Straße zwischen libyscher Grenze und der Nachbarstadt Ben Guerdane) und pogromartigen Angriffen von Bewohnern aus Ben Guerdane (mehrere Tote, viele Verletzte unter den Flüchtlingen)
Ende Mai 2011: Veröffentlichung des Appells „Voices from Choucha“ mit der Hauptforderung nach Aufnahme von Flüchtlingen aus Choucha, den in kurzer Zeit über 2000 Menschen unterzeichnen
Anschließend Solidaritätskampagne in Deutschland mit vielen Veranstaltungen und Aktionen
20. Oktober 2011: Tod Gaddafis
31. Oktober 2011: NATO erklärt Ende des Libyenkriegs
1. Dezember 2011: UNHCR erklärt Ende der Aufnahme von Flüchtlingen ins Resettlementprogramm, obwohl weiter Flüchtlinge aus Libyen ankommen und auch einige aufgegriffene Bootsflüchtlinge im Camp untergebracht werden
Dezember 2011: Beschluss der deutschen Innenministerkonferenz zu Resettlement von je 300 Flüchtlingen in den kommenden drei Jahren, darunter 201 aus Choucha
Juli 2012: Aktionen von boats4people, u.a. Besuch im Choucha-Camp zum Abholen einer achtköpfigen Delegation der Flüchtlinge zur Teilnahme an einer Versammlung in Monastir zur Vorbereitung des Weltsozialforums im März 2013 in Tunis
September 2012: Aufnahme von 201 Choucha-Flüchtlingen in Deutschland, die auf die Bundesländer verteilt werden
Januar 2013: Aktion von knapp 100 Flüchtlingen aus Choucha, deren Asylanträge vom UNHCR abgelehnt wurden, vor dem UNHCR-Büro und dem Büro der EU-Delegation in Tunis
März 2013: Weltsozialforum (WSF) in Tunis – Flüchtlinge aus Choucha werden z.T. durch Polizei und Militär an der Hinfahrt gehindert, protestieren auf dem WSF und vor dessen Eingang für eine Lösung für alle, sowohl für die abgelehnten Flüchtlinge als auch für die anerkannten, die kein Resettlement mehr bekommen. Letztere beginnen mit ca. 60-80 Beteiligten einen mehrwöchigen Hungerstreik vor dem UNHCR-Büro in Tunis, der in ein bis heute andauerndes Sit-in übergeht
Ende Juni 2013: offizielle Schließung des Choucha-Camps und Abzug des UNHCR und der meisten NGOs, Abbau bzw. Zerstörung der Infrastruktur des Camps
Über 400 Flüchtlinge bleiben jedoch im Camp, statt die angebotene „lokale Integration“ zu akzeptieren bzw. kehren aufgrund negativer Erfahrungen mit diesem Programm ins Camp zurück
6. September 2013: Gemeinsamer Delegationsbesuch beim UNHCR und bei der EU-Delegation in Tunis mit paralleler Kundgebung von Flüchtlingen und UnterstützerInnen aus Europa und Tunesien
Dezember 2013: Briefaktion, Pressekonferenz und Demonstration zur deutschen Innenministerkonferenz in Osnabrück mit der Forderung nach Aufnahme der verbliebenen ca. 400 Flüchtlinge aus Choucha in Deutschland
Anlage 2: Das Scheitern des Integrationsprogramms des UNHCR in Tunesien (Stellungnahme Stiftung :do)
:do
Stiftung
Amandastraße 60
D-20357 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 80609214
Fax: +49 (0)40 80609215
E-Mail: info@stiftung-do. org
Web: www.stiftung-do.org
Die Schließung des Choucha-Camps durch das UNHCR im Juni 2013 wurde durch ein Programm für lokale Integration flankiert, das in der Debatte um die Zukunft der verbliebenen Flüchtlinge immer wieder als Begründung dafür herhalten musste, dass die Schließung des Camps zu verantworten sei und zu keinen unzumutbaren humanitären Härte führen würden.
Im Zuge der Schließung des Camps transferierte das UNHCR seine Dienstleistungen aus dem Camp in die umliegenden Städte Zarzis, Medenine und Ben Gardane im Süden Tunesiens. Zur Umsetzung der geplanten Integrationsmaßnahmen wurde eine Kooperation zwischen UNHCR, dem Tunesischen Roten Halbmond und der Hilfsorganisation Islamic Relief Worldwide vereinbart.
Das Integrationsprogramm sollte aus verschiedenen Säulen bestehen:
Geldleistungen, um den Übergang aus dem Leben im Camp in ein Leben in einer tunesischen Gemeinde bewerkstelligen zu können. Die Flüchtlinge bekamen je nach Familienstand zwischen 1.500 Dinar und 3.200 Dinar sowie für sechs Monate jeweils 90 Dinar zugesagt (ein Dinar entspricht circa 45 Cent).
Integration in den lokalen Arbeitsmarkt sollte durch Sprachkurse, Weiterbildungsmaßnahmen und Mikrokredite ermöglicht werden.
Den Flüchtlingen wurde freier Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem garantiert.
Zentraler Bestandteil der Planungen des UNHCR waren Verhandlungen mit der tunesischen Regierung, nachdem die Flüchtlinge in einem ersten Schritt Aufenthaltspapiere ausgestellt bekommen sollten. In einem zweiten Schritt sollte Tunesien eine Asylgesetzgebung entwickeln, die den Flüchtlingen einen rechtlich abgesicherten Aufenthaltstitel gewähren würde.
Die Grundbedingungen für ein Gelingen der Integration können aber als gescheitert betrachtet werden, was inzwischen auch der eigenen Einschätzung des UNHCR entspricht.
Rechtsunsicherheit
Das größte Problem stellt die fortwährende Rechtsunsicherheit dar. Ohne die Verabschiedung eines Asylgesetzes oder einer Flüchtlingsgesetzgebung stellen die versprochenen Aufenthaltspapiere eine Art „Lex Choucha“ dar, die mit heißer Nadel gestrickt wurde: Die Flüchtlinge haben keine Möglichkeit, die versprochenen Maßnahmen einzufordern oder gar einzuklagen. Die Integration findet ohne jede rechtliche Verbindlichkeit statt und Leistungen werden ausschließlich „gewährt“ – der „garantierte Zugang zu Gesundheitsversorgung und zum Bildungssystem“ erweist sich ohne rechtliche Möglichkeiten als Papiertiger. Ohne die geplante Verabschiedung einer Gesetzgebung bleiben die Flüchtlinge auf Dauer rechtlose Wesen – sie sind nicht einmal als BürgerInnen zweiter Klasse zu betrachten, sondern haben überhaupt keine Möglichkeit, sich für sich selber einzusetzen. Werden sie zum Beispiel um ihren Lohn geprellt, gibt es keine Grundlage, auf der sie sich wehren könnten. Ein Familiennachzug ist genauso unmöglich wie zum Beispiel eine Eheschließung. Kinder, die in dieser Situation geboren werden, „erben“ den rechtlosen Status ihrer Eltern, da sie weder zu tunesischen StaatsbürgerInnen werden, noch eine Geburtsurkunde im Herkunftsland ihrer Eltern bekommen können. Die Regierungskrise in Tunesien nach dem Mord an dem Oppositionspolitker Mohamed Brahmi hat dazu geführt, dass Gesetzesvorhaben auf Eis gelegt wurden und auch in naher Zukunft ist nicht damit zu rechnen, dass die Verabschiedung einer Flüchtlingsgesetzgebung und die gesellschaftliche Auseinandersetzung darum große Priorität haben werden.
Die von der tunesischen Regierung zugesagten Aufenthaltspapiere wurden bislang nicht ausgestellt, nicht in einem einzigen Fall, wie aktuelle Recherchen ergeben haben. Das Nichtfunktionieren der lokalen Administration ist zum Teil den nach-revolutionären Verwerfungen sowie der Regierungskrise geschuldet. Sie betrifft aber in besonderem Maße Flüchtlinge und sich temporär in Tunesien aufhaltende AfrikanerInnen aus Subsahara-Afrika (StudentInnen, PraktikantInnen, ZeitarbeiterInnen). So beklagt der Präsident der Organisation AESAT, Blamassi Touré, (association des étudiants et stagiaires africains en Tunisie – Organisation der afrikanischen Studenten und Praktikanten in Tunesien) auf einer Pressekonferenz, dass 75 Prozent der beantragten notwendigen Verlängerungen für Aufenthaltspapiere für StudentInnen bisher nicht ausgestellt wurden, was die StudentInnen zu sich illegal in Tunesien aufhaltenden AusländerInnen degradiert und polizeiliche Schikanen nach sich zieht. „Der Aufenthalt von Studenten und Praktikanten aus Subsahara-Afrika in Tunesien ist zu einem wahren Alptraum geworden“, so Trouré in einem Interview mit der Huffington Post am 23.7.2013. Berichte, die uns über in Deutschland lebende ehemalige Choucha-Flüchtlinge erreichen, legen nahe, dass sich die Behörden für sie noch weniger interessieren als für afrikanische StudentInnen.
Finanzielle Hilfen, Integration in den Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung
Die ausgezahlten Geldleistungen sind nicht dazu geeignet, einen echten „Start“ in ein von Hilfsleistungen unabhängiges Leben zu ermöglichen. Die Summe reicht oft nur für einen sehr kurzen Zeitraum, da Teile der lokalen Bevölkerung die Notlage der Flüchtlinge ausnutzen und übersteigerte Mietzahlungen oder Preise für Möbel und andere Grundausrüstung verlangen.
Uns ist bisher kein einziger Fall bekannt, bei dem es einem Choucha-Flüchtling mithilfe eines Mikrokredits gelungen wäre, ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Wir bezweifeln, dass es überhaupt zur Auszahlung von Mikrokrediten an Flüchtlinge gekommen ist und dass es aufgrund der prekären Rechtslage der Flüchtlinge einfach möglich wäre, ein eigenes Unternehmen in Tunesien zu gründen.
In bestimmten Regionen Tunesiens – besonders im Inland und im Süden – liegt die Arbeitslosenrate bei bis zu 40 Prozent. Daher ist die Bevölkerung auf prekäre und temporäre Beschäftigung in der Gastronomie, im Bau und bei der Olivenernte angewiesen. In Ben Gardane zum Beispiel ist die Haupteinnahmequelle der Schmuggel zwischen Tunesien und Libyen. Informelle Beschäftigungsverhältnisse funktionieren nach der Logik von Beziehungen, Familienstrukturen und „Nähe“. Nur, wenn noch billigere Löhne gezahlt werden, haben Flüchtlinge eine Chance, Arbeit zu finden. Die erste Methode steht für Flüchtlinge nicht zur Verfügung, die zweite provoziert wie überall in Gesellschaften, die von Mangel an ökonomischen Partizipationsmöglichkeiten geprägt sind, Konkurrenz, die über rassistische Ausschlussmechanismen „gelöst“ wird. Emmanuel Gatoni (einer der Flüchtlinge, die von Deutschland aufgenommen wurden und Mitglied des Netzwerkes Afrique-Europe- Interact) berichtet, dass Choucha-Flüchtlinge für die Arbeit, eine Nacht lang Lastwagen zu entladen, 30 Dinar (circa 13 Euro) bekommen, während Tunesier die gleiche Summe für nur drei Stunden Arbeit erhalten.
Auch der garantierte Zugang zum Gesundheitssystem scheint nicht zu funktionieren: Uns ist das Beispiel von Ibrahim Hasballah bekannt, der unter einer schweren Nierenkrankheit leidet, die einen stationären Eingriff erforderte. Bei unserem Besuch in Ben Gardane im September 2013 fanden wir Herrn Hasballah schwer krank und kaum noch ansprechbar in einer Wohnung vor, die er sich mit 8 anderen Flüchtlingen teilte. Sein Katheter war mehrmals wieder verwendet worden und entsprach so in keinster Weise hygienischen Minimalstandards. Er war bei verschiedenen Ärzten und auch im Krankenhaus vorstellig geworden und ohne Bezahlung war keiner bereit, ihm zu helfen.
Ein weiteres großes Hindernis für die lokale Integration stellt unserer Meinung nach der weit verbreitete Rassismus sowie die durch das Erstarken salafistischer Tendenzen zunehmende religiöse Intoleranz dar (letzteres natürlich nur bei gewissen Segmenten der tunesischen Bevölkerung).
„Der Rassismus gegen Schwarze in Tunesien hat immer existiert“ so Maha Abdelhamid, Mitglied der Organisation ADAM (Association de défense des droits des Noirs – Verein zur Verteidigung der Rechte der Schwarzen) auf einer Demonstration von schwarzen TunesierInnen und StudentInnen aus Subsahara-Afrika gegen Diskriminierung am 1. Mai 2013. Schwarze werden von weiten Teilen der Bevölkerung als minderwertig angesehen, rassistisch beschimpft und angegriffen. Die Polizei stellt keinen Schutz dar. Im Gegenteil, sie beteiligt sich durch Razzien, willkürliche Festnahmen und Abschiebungen an den Diskriminierungen. Vor der Revolution war der Rassismus einerseits stärker tabuisiert und wird daher erst jetzt von der jungen tunesischen Zivilgesellschaft zum Thema gemacht. Andererseits funktionierten Tunesiens Sicherheitsorgane effektiv und gnadenlos, so dass es weniger Angriffe und offene – auch gewaltförmige – gesellschaftliche Auseinandersetzungen gab. Die Situation in Tunesien nach der Revolution ist geprägt von extrem polarisierten gesellschaftlichen Vorstellungen, die im Falle einiger salafistischer Gruppen auch mit Waffengewalt ausgetragen werden. Menschen mit anderer Religion oder anderen Wertvorstellungen werden immer öfter das Ziel von Angriffen. So wurde einer unserer Kooperationspartner, ein Student aus Kamerun, der eine Organisierung der kamerunischen Community in Tunis gegen polizeiliche Willkür aufbaut, während unseres letzten Besuchs Opfer eines Angriffs von einer vermutlich salafistischen Gruppe aus seiner Nachbarschaft. Seine Wohnung wurde verwüstet und seine Mitbewohner bedroht, so dass sie aus Angst die Wohnung wechseln und den Stadtteil verlassen mussten. Weitere Beispiele für rassistische Angriffe auf Schwarze in Tunesien wurden auch über Medien bekannt, z.B. Ende April 2013 auf ein von Studierenden aus Subsahara-Afrika bewohntes Gebäude in Tunis (http://www.webdo.tn/2013/05/01/scenes-de-racisme-a-tunis-contre-des-etudiants-africains/).
Emmanuel Gatoni, weiter oben bereits zitierter Flüchtling aus Choucha in Deutschland, berichtet, dass die Choucha-Flüchtlinge von Kindern als Sklaven beschimpft und mit Steinen beworfen wurden. Nachdem sie das Lager Choucha verlassen hatten, wurden sie in den Städten, in die sie sich „integrieren“ sollten, beschimpft: „Wir seien dreckig, wir dürften uns nicht unter die Araber begeben, nicht in die gleichen Krankenhäuser gehen, denn als Afrikaner hätten wir ansteckende Krankheiten, insbesondere Aids“, so einige der Choucha-Flüchtlinge. Aufgrund dieser Erfahrungen sind viele der Flüchtlinge aus den Städten Medenine und Ben Gardane in das Lager Choucha zurückgekehrt. Obwohl sie dort keinerlei Hilfe mehr erhalten und sich von Betteln ernähren müssen, fühlen sich viele der Flüchtlinge dort sicherer. Gatoni befürchtet, dass sich immer mehr Flüchtlinge dazu entschließen werden, angesichts der verzweifelten und aussichtslosen Lage erneut den Weg über das Mittelmeer zu versuchen.
13.1.2014
Anlage 3: Appell anlässlich der Inneministerkonferenz in Osnabrück (Dezember 2013)
Appell von den Landesflüchtlingsräten und Afrique-Europe-Interact an die Innenminister der deutschen Bundesländer und den Bundesinnenminister: Fluchtwege öffnen – Tote verhindern: Für die sofortige Aufnahme der im tunesischen Wüstenlager Choucha stecken gebliebenen Kriegsflüchtlinge aus Libyen!
Auf der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 08./09.12.2011 in Wiesbaden wurde die Einführung eines permanenten Neuansiedlungsprogramms (Resettlement) zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Nordafrika in Deutschland beschlossen. In dem Beschluss „empfiehlt die IMK, in den nächsten drei Jahren jährlich jeweils 300 Flüchtlinge aufzunehmen.” Am 5.4.2012 folgte eine Anordnung des Bundesministeriums des Innern zur Aufnahme bestimmter nach Choucha (Tunesien) geflüchteter Personen. (1) 201 Menschen aus diesem Wüstenlager, die vor dem Krieg in Libyen geflohen waren, konnten dann Anfang September 2012 endlich nach Deutschland kommen und wurden auf die Bundesländer verteilt.
Dieser Beschluss war das Ergebnis von Appellen sowohl des UNHCR als auch von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, darunter Afrique-Europe-Interact, PRO ASYL und medico international, die im Mai 2011 den Aufruf „Fluchtwege öffnen, Flüchtlinge aufnehmen! – Voices from Choucha“ veröffentlicht hatten. (2) PRO ASYL begrüßte damals die Entscheidung „als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber leider viel zu klein ausfällt. (…) Allein für das Jahr 2012 benötigt das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) weltweit 172.000 Resettlementplätze. Besonders dringend gelöst werden muss das Problem der subsaharischen Flüchtlinge, die nach Flucht und Vertreibung aus Libyen immer noch im Lager auf der tunesischen Seite der Grenze leben und nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.“ (3)
Im Spätherbst 2013 leben im offiziell geschlossenen Lager Choucha immer noch ungefähr 400 Menschen, unter ihnen Kinder und Kranke – nach Angaben von UNHCR und IOM (International Organisation for Migration) 135 anerkannte Flüchtlinge und 262 abgelehnte Asylsuchende. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischer Hilfe und Strom wurde vom UNHCR zum 30.6.2013 beendet, alle Infrastruktureinrichtungen sind zerstört. Flüchtlinge versuchen jetzt verzweifelt, vorbeifahrende Autos anzuhalten und um Nahrungsmittel und Wasser zu betteln.
Mit ihrem weiteren Aufenthalt im Lager Choucha und mit einem seit mehr als sechs Monaten andauernden Sit-in vor dem UNHCR-Büro in Tunis fordern die Flüchtlinge, für alle von ihnen eine dauerhafte Lösung in Ländern mit einem wirksamen Asylsystem zu finden. Denn die vom UNHCR angebotene „lokale Integration“ in Tunesien funktioniert nicht, abgesehen davon, dass hierfür ein rechtlicher Rahmen nicht existiert. Bisher ist nicht sicher, wann und ob überhaupt die zugesagten Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt werden und ob sie tatsächlich vor Abschiebung und Polizeiübergriffen schützen würden. Darüber hinaus haben lokal integrierte Flüchtlinge kein Recht auf Familiennachzug. Versprochene Unterstützung im täglichen Leben, z.B. bei der Arbeitssuche, und kostenlose Unterkunft wurden nicht gewährt, so dass die Flüchtlinge selbst Wohnraum finden und von den finanziellen Leistungen bezahlen müssen, die sie nur für kurze Zeit erhalten. Die Situation in Tunesien ist weiter instabil. Politisch motivierte Morde und fehlende ökonomische Entwicklung führen zu einem Mangel an Sicherheit für Tunesier_innen und noch mehr für Flüchtlinge und andere Menschen aus Subsahara-Afrika, die zusätzlich alltäglich mit Rassismus konfrontiert sind. Rassistische Tendenzen in der tunesischen Gesellschaft werden durch die Konkurrenz um kaum vorhandene Arbeitsplätze noch verstärkt. Abgelehnte Asylsuchende, die aus politischen und/oder sozialen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurück können, werfen dem UNHCR schwerwiegende Fehler in ihren Verfahren vor, die zu ihrer Ablehnung geführt hätten. In einigen Fällen wurden zum Beispiel Dolmetscher eingesetzt, die von der anderen Seite eines Konflikts in ihren Herkunftsländern kamen. Außerdem wurden die Verfahren oft überstürzt und von unerfahrenem Personal durchgeführt. (4) Weil sie verzweifelt nach einem besseren Leben suchen, haben einige der Flüchtlinge der lokalen Integration zugestimmt, aber das Geld, das sie vom UNHCR dafür bekamen, dazu verwendet, eine „illegale“ Bootsüberfahrt über das Mittelmeer zu bezahlen und damit ihr Leben zu riskieren. (5)
Am 3. Oktober starben mehr als 300 Menschen, nachdem ein Boot mit Hunderten von Flüchtlingen vor der Küste der italienischen Insel Lampedusa untergegangen war. Politiker_innen riefen daraufhin EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, „Solidarität zu zeigen sowohl mit Migrant_innen als auch mit Ländern, die steigende Migrationsströme erleben“ (C. Malmström). Und der Papst nannte das, was vor Lampedusa geschah, „eine Schande“. Immer mehr Menschen fordern, endlich legale Fluchtwege zu öffnen, um den Tod von noch mehr Menschen zu verhindern, anstatt Europa immer mehr abzuschotten. Im Gegensatz zum Rat der EU, in dem nicht zuletzt Deutschland Entscheidungen für eine Änderung der Politik zur Flüchtlingsaufnahme blockierte, hat das EU-Parlament am 23.10.2013 unter anderem beschlossen, „Asylsuchenden einen sicheren und fairen Zugang zum Asylsystem der Union zu ermöglichen“ und dem akuten Bedarf an mehr Resettlementplätzen durch zusätzliche nationale Quoten und humanitäre Aufnahme nachzukommen. (6)
Die verbliebenen Flüchtlinge in Choucha und vor dem UNHCR-Büro in Tunis sind dem UNHCR und den Behörden namentlich bekannt. Ihre Verzweiflung wächst mit dem nahenden Winter. UNHCR und europäische Regierungen machen sich mitschuldig am Tod dieser Menschen, wenn ihnen keine menschenwürdige Lösung angeboten wird und sie keinen anderen Ausweg sehen, als ihr Leben bei einer Bootsüberfahrt nach Europa zu riskieren.
Wir fordern deshalb von den Innenministern der deutschen Bundesländer:
Die verbliebenen Flüchtlinge aus dem Lager Choucha sofort im Rahmen des von der IMK beschlossenen Resettlement-Programms in Deutschland aufzunehmen;
Angesichts der dramatischen Lage in Nordafrika und in anderen Herkunfts- und Transitländern von Flüchtlingen sowie der Tausenden von Toten auf dem Mittelmeer die Zahl der Aufnahmeplätze in Deutschland entscheidend zu erhöhen;
Sich auf Bundes- und EU-Ebene für einen sicheren Zugang nach Europa, z.B. auch über Anträge bei den deutschen Botschaften im Ausland, auf dem Meer und an den Grenzen, einzusetzen.
Flüchtlinge aus dem Lager Choucha in Tunesien werden in den nächsten Tagen um eine Vorsprache bei der Deutschen Botschaft in Tunis bitten, um dort als Kriegsflüchtlinge aus Libyen Zugang zu einem Land zu verlangen, in dem sie in Sicherheit leben können. Wir fordern die deutschen Innenminister auf, sich bei der Deutschen Botschaft in Tunis dafür einzusetzen, dass diese Flüchtlinge dort vorgelassen werden und ihnen eine Perspektive auf wirklichen Schutz – z.B. durch das Resettlementprogramm der IMK – angeboten wird, den sie in Tunesien aufgrund der instabilen Lage nicht erhalten können. Damit könnte Deutschland zumindest einen kleinen Beitrag dazu leisten, weitere Tote an den EU-Außengrenzen zu vermeiden.
Anmerkungen:
(1) Wortlaut siehe http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2012/05/Resettlement_IMK_BMI.pdf
(2) http://www.afrique-europe-interact.net/index.php?article_id=486&clang=0
(3) http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/deutschland_hat_ja_gefluestert_innenminister_stimmen_resettlement_zu/
(4) http://frlan.tumblr.com/post/46837656415/surviving-choucha
(5) Siehe Gespräche mit Flüchtlingen in Choucha und http://taz.de/Sudanese-ueber-Flucht/!124946
(6) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu dem Zustrom von Migranten im Mittelmeerraum, insbesondere den tragischen Ereignissen vor Lampedusa (2013/2827(RSP))