Für Bewegungsfreiheit & selbstbestimmte Entwicklung!

18.11.2013 | Druckkampagne anlässlich der IMK in Osnabrück: Fluchtwege öffnen – Tote verhindern

Seit rund zwei Jahren sitzen im Wüstenlager Choucha in Tunesien rund 400 Kriegsflüchtlinge aus Libyen fest – viele von ihnen aus Subsahara-Afrika. Mit Blick auf die nächste Innenministerkonferenz (IMK) am 04./05.12.2013 in Osnabrück haben die Flüchtlingsräte und das Netzwerk Afrique-Europe-Interact daher unten stehenden Appell bzw. Protestbrief an die Innenminister der deutschen Bundesländer sowie den Bundesinnenminister geschrieben. Unsere Bitte ist nunmehr, dass dieser Brief als Protestbrief an mindestens zwei Adressen gefaxt, per Post geschickt oder gemailt wird: Einerseits an den Bundesinnenminister, andererseits an die jeweiligen Landesminister bzw. Senatoren des Innern – je nach Wohnort. Zudem möchten wir bitten, möglichst zahlreich bei den jeweiligen Innenministerien anzurufen und den Protest auch mündlich zu formulieren (Kontaktdaten: s.u.).

Schließlich: Der Protestbrief ist lediglich einer von mehreren Kampagnenbausteinen: Es wird am 25.11. (oder später) auch Proteste in verschieden Städten in Deutschland geben – und zwar parallel zu einer Aktion von 30 bis 50 Flüchtlingen aus Choucha, die ebenfalls am 25.11. vor der deutschen Botschaft in Tunis demonstrieren werden. Zudem sind am 05.12. im Rahmen der IMK in Osnabrück Proteste geplant – inklusive eines Hearings, an dem einige der bereits 2012 aufgenommenen Ex-Choucha-Flüchtlinge über ihre Erfahrungen berichten werden. Insgesamt gilt: Weitere Aktionen sind sehr willkommen – genauso wie Spenden, insbesondere für die Fahrt einer großen Choucha-Delegation zur Aktion nach Tunis (Spenden: vgl. http://www.afrique-europe-interact.net/index.php?article_id=600&clang=0)

Protestbrief an die Innenminister der Länder und des Bundes anlässlich der nächsten Innenministerkonferenz in Osnabrück (04.-06.12.2013)

Weiter unten auch als doc-Datei:

Name:
Straße:
Stadt:

Herrn
Bundesminster des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin

Sehr geehrter Herr Innenminister Friedrich,

hiermit erkläre ich, dass ich den von den Landesflüchtlingsräten und Afrique-Europe-Interact initiierten Appell zur sofortigen Aufnahme der im ehemaligen UNHCR-Lager Choucha (Tunesien) verbliebenen Flüchtlinge unterstütze. Ich möchte Sie daher bitten, sich im Rahmen der nächsten IMK entsprechend einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

XY

Appell: Fluchtwege öffnen – Tote verhindern: Für die sofortige Aufnahme der verbliebenen Flüchtlinge im Lager Choucha / Tunesien!

Auf der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 08./09.12.2011 in Wiesbaden wurde die Einführung eines permanenten Neuansiedlungsprogramms (Resettlement) zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Nordafrika in Deutschland beschlossen. In dem Beschluss „empfiehlt die IMK, in den nächsten drei Jahren jährlich jeweils 300 Flüchtlinge aufzunehmen.” Am 5.4.2012 folgte eine Anordnung des Bundesministeriums des Innern zur Aufnahme bestimmter nach Choucha (Tunesien) geflüchteter Personen. (1) 201 Menschen aus diesem Wüstenlager, die vor dem Krieg in Libyen geflohen waren, konnten dann Anfang September 2012 endlich nach Deutschland kommen und wurden auf die Bundesländer verteilt.

Dieser Beschluss war das Ergebnis von Appellen sowohl des UNHCR als auch von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, darunter Afrique-Europe-Interact, PRO ASYL und medico international, die im Mai 2011 den Aufruf „Fluchtwege öffnen, Flüchtlinge aufnehmen! – Voices from Choucha“ veröffentlicht hatten. (2) PRO ASYL begrüßte damals die Entscheidung „als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber leider viel zu klein ausfällt. (…) Allein für das Jahr 2012 benötigt das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) weltweit 172.000 Resettlementplätze. Besonders dringend gelöst werden muss das Problem der subsaharischen Flüchtlinge, die nach Flucht und Vertreibung aus Libyen immer noch im Lager auf der tunesischen Seite der Grenze leben und nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.“ (3)

Im Spätherbst 2013 leben im offiziell geschlossenen Lager Choucha immer noch ungefähr 400 Menschen, unter ihnen Kinder und Kranke – nach Angaben von UNHCR und IOM (International Organisation for Migration) 135 anerkannte Flüchtlinge und 262 abgelehnte Asylsuchende. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischer Hilfe und Strom wurde vom UNHCR zum 30.6.2013 beendet, alle Infrastruktureinrichtungen sind zerstört. Flüchtlinge versuchen jetzt verzweifelt, vorbeifahrende Autos anzuhalten und um Nahrungsmittel und Wasser zu betteln.

Mit ihrem weiteren Aufenthalt im Lager Choucha und mit einem seit mehr als sechs Monaten andauernden Sit-in vor dem UNHCR-Büro in Tunis fordern die Flüchtlinge, für alle von ihnen eine dauerhafte Lösung in Ländern mit einem wirksamen Asylsystem zu finden. Denn die vom UNHCR angebotene „lokale Integration“ in Tunesien funktioniert nicht, abgesehen davon, dass hierfür ein rechtlicher Rahmen nicht existiert. Bisher ist nicht sicher, wann und ob überhaupt die zugesagten Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt werden und ob sie tatsächlich vor Abschiebung und Polizeiübergriffen schützen würden. Darüber hinaus haben lokal integrierte Flüchtlinge kein Recht auf Familiennachzug. Versprochene Unterstützung im täglichen Leben, z.B. bei der Arbeitssuche, und kostenlose Unterkunft wurden nicht gewährt, so dass die Flüchtlinge selbst Wohnraum finden und von den finanziellen Leistungen bezahlen müssen, die sie nur für kurze Zeit erhalten. Die Situation in Tunesien ist weiter instabil. Politisch motivierte Morde und fehlende ökonomische Entwicklung führen zu einem Mangel an Sicherheit für Tunesier_innen und noch mehr für Flüchtlinge und andere Menschen aus Subsahara-Afrika, die zusätzlich alltäglich mit Rassismus konfrontiert sind. Rassistische Tendenzen in der tunesischen Gesellschaft werden durch die Konkurrenz um kaum vorhandene Arbeitsplätze noch verstärkt. Abgelehnte Asylsuchende, die aus politischen und/oder sozialen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurück können, werfen dem UNHCR schwerwiegende Fehler in ihren Verfahren vor, die zu ihrer Ablehnung geführt hätten. In einigen Fällen wurden zum Beispiel Dolmetscher eingesetzt, die von der anderen Seite eines Konflikts in ihren Herkunftsländern kamen. Außerdem wurden die Verfahren oft überstürzt und von unerfahrenem Personal durchgeführt. (4) Weil sie verzweifelt nach einem besseren Leben suchen, haben einige der Flüchtlinge der lokalen Integration zugestimmt, aber das Geld, das sie vom UNHCR dafür bekamen, dazu verwendet, eine „illegale“ Bootsüberfahrt über das Mittelmeer zu bezahlen und damit ihr Leben zu riskieren. (5)

Am 3. Oktober starben mehr als 300 Menschen, nachdem ein Boot mit Hunderten von Flüchtlingen vor der Küste der italienischen Insel Lampedusa untergegangen war. Politiker_innen riefen daraufhin EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, „Solidarität zu zeigen sowohl mit Migrant_innen als auch mit Ländern, die steigende Migrationsströme erleben“ (C. Malmström). Und der Papst nannte das, was vor Lampedusa geschah, „eine Schande“. Immer mehr Menschen fordern, endlich legale Fluchtwege zu öffnen, um den Tod von noch mehr Menschen zu verhindern, anstatt Europa immer mehr abzuschotten. Im Gegensatz zum Rat der EU, in dem nicht zuletzt Deutschland Entscheidungen für eine Änderung der Politik zur Flüchtlingsaufnahme blockierte, hat das EU-Parlament am 23.10.2013 unter anderem beschlossen, „Asylsuchenden einen sicheren und fairen Zugang zum Asylsystem der Union zu ermöglichen“ und dem akuten Bedarf an mehr Resettlementplätzen durch zusätzliche nationale Quoten und humanitäre Aufnahme nachzukommen. (6)

Die verbliebenen Flüchtlinge in Choucha und vor dem UNHCR-Büro in Tunis sind dem UNHCR und den Behörden namentlich bekannt. Ihre Verzweiflung wächst mit dem nahenden Winter. UNHCR und europäische Regierungen machen sich mitschuldig am Tod dieser Menschen, wenn ihnen keine menschenwürdige Lösung angeboten wird und sie keinen anderen Ausweg sehen, als ihr Leben bei einer Bootsüberfahrt nach Europa zu riskieren.

Wir fordern deshalb von den Innenministern der deutschen Bundesländer:

Die verbliebenen Flüchtlinge aus dem Lager Choucha sofort im Rahmen des von der IMK beschlossenen Resettlement-Programms in Deutschland aufzunehmen;
Angesichts der dramatischen Lage in Nordafrika und in anderen Herkunfts- und Transitländern von Flüchtlingen sowie der Tausenden von Toten auf dem Mittelmeer die Zahl der Aufnahmeplätze in Deutschland entscheidend zu erhöhen;
Sich auf Bundes- und EU-Ebene für einen sicheren Zugang nach Europa, z.B. auch über Anträge bei den deutschen Botschaften im Ausland, auf dem Meer und an den Grenzen, einzusetzen.

Flüchtlinge aus dem Lager Choucha in Tunesien werden in den nächsten Tagen um eine Vorsprache bei der Deutschen Botschaft in Tunis bitten, um dort als Kriegsflüchtlinge aus Libyen Zugang zu einem Land zu verlangen, in dem sie in Sicherheit leben können. Wir fordern die deutschen Innenminister auf, sich bei der Deutschen Botschaft in Tunis dafür einzusetzen, dass diese Flüchtlinge dort vorgelassen werden und ihnen eine Perspektive auf wirklichen Schutz – z.B. durch das Resettlementprogramm der IMK – angeboten wird, den sie in Tunesien aufgrund der instabilen Lage nicht erhalten können. Damit könnte Deutschland zumindest einen kleinen Beitrag dazu leisten, weitere Tote an den EU-Außengrenzen zu vermeiden.

Anmerkungen:

(1) Wortlaut siehe http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2012/05/Resettlement_IMK_BMI.pdf
(2) http://www.afrique-europe-interact.net/index.php?article_id=486&clang=0
(3) http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/deutschland_hat_ja_gefluestert_innenminister_stimmen_resettlement_zu/
(4) http://frlan.tumblr.com/post/46837656415/surviving-choucha
(5) Siehe Gespräche mit Flüchtlingen in Choucha und http://taz.de/Sudanese-ueber-Flucht/!124946
(6) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu dem Zustrom von Migranten im Mittelmeerraum, insbesondere den tragischen Ereignissen vor Lampedusa (2013/2827(RSP))



Kontaktdaten der Innenminister der Länder und des Bundes

Bundesministerium des Innern:

FAX:  030/18 681-2926 Telefon: 030/18 681-0, E-Mail:  poststelle@bmi.bund.de,
Postanschrift: Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin

Schleswig-Holstein:

FAX: 0431 988-2833, Telefon: 0431/988-0, E-Mail: Poststelle@im.landsh.de, Postanschrift: Innenminister Andreas Breitner: Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Hamburg:

FAX: 040/42839-1908, Telefon: 040/42828-0, E-Mail: poststelle@bis.hamburg.de, Postanschrift: Senator der Behörde für Inneres und Sport Michael Neumann, Johanniswall 4, 20095 Hamburg

Bremen:

FAX: 0421/361 9009, Telefon: 0421/361 9011, E-Mail: office@inneres.bremen.de, Postanschrift: Senator für Inneres und Sport Ulrich Mäurer, Contrescarpe 22/24, 28203 Bremen

Niedersachsen:

FAX: 0511/120-6555, Telefon: 0511/120-0, E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de, Postanschrift: Innenminister Boris Pistorius, Lavesallee 6, 30169 Hannover

Nord-Rhein-Westfalen:

FAX: 0211 / 871 – 3355, Telefon: 0211 / 871 – 01, E-Mail poststelle@mik.nrw.de, Postanschrift: Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger, Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf

Hessen:

FAX: 0611/353-1766, Telefon: 0611/353-0, E-Mail: pressestelle@hmdis.hessen.de, Postanschrift: Minister des Innern und für Sport, Boris Rhein, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden

Rheinland-Pfalz:

FAX: 06131/16 35 95, Telefon: 06131/16 0, E-Mail: poststelle@isim.rlp.de, Postanschrift: Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur Roger Lewentz, Schillerplatz 3 – 5, 55116 Mainz

Saarland:

FAX: 0681/501-1159, Telefon: 0681/501-00, E-Mail:  d.mueller@innen.saarland.de, Postanschrift: Ministerin für Inneres und Sport Monika Bachmann, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken

Mecklenburg-Vorpommern:

FAX: 0385/588 2972, Telefon: 0385/588 0, E-Mail: poststelle@im.mv-regierung.de, Postanschrift: Minister für Inneres Lorenz Caffier, Arsenal am Pfaffenteich, Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin

Brandenburg:

FAX: 0331/293788, Telefon: 0331/866-0, E-Mail: poststelle@mi.brandenburg.de, Postadresse: Innenminister Ralf Holzschuher, Postfach 601165, 14411 Potsdam

Berlin:

FAX: 030/9028 4347, Telefon: 030/90223 0, E-Mail: poststelle@seninnsport.berlin.de, Postanschrift: Frank Henkel, Senator für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin

Sachsen-Anhalt:

FAX: 0391/567 5290, Telefon: 0391/567 01, E-Mail: poststelle@mi.sachsen-anhalt.de, Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht, Halberstädter Straße 2/am “Platz des 17. Juni”, 39112 Magdeburg

Thüringen:

FAX: 0361/37 93 111, Telefon: 0361/37 900, E-Mail: poststelle@tim.thueringen.de, Postanschrift: Innenminister Jörg Geibert, Postfach 90 01 31, 99104 Erfurt

Sachsen:

FAX: 0351/5 64 31 99, Telefon: 0351/5 64 0, E-Mail: info@smi.sachsen.de, Postanschrift: Markus Ulbig, Sächsisches Staatsministerium des Innern, 01095 Dresden

Baden-Würtemberg:

FAX: 0711/231-5000, Telefon: 0711/231-4, E-Mail: innenminister@im.bwl.de, Postanschrift: Innenminister Reinhold Gall, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart

Bayern:

FAX: 089 / 21 92 122 25, Telefon: 089 / 21 92 01, E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de, Postanschrift: Innenminister Joachim Herrmann, Odeonsplatz 3, 80539 München

Info-Materialien für Choucha-Kampagne im Dezember 2013

Anbei finden sich in der PDF-Datei diverse Pressemitteilungen, EU-Beschlusslagen etc. zu Choucha – vgl. ansonsten auch die Infos und Videos auf dieser Webseite (mit jeweils unterschiedlichen Dokumenten in den drei Sprachen).