ECOWAS-Gerichtshof wertet Togos Verfassungsreform als „verfassungswidrigen Regierungswechsel“
Togos umstrittene Verfassungsreform von 2024 leitete den Umbau des politischen Systems zur sogenannten 5. Republik ein: Langzeitherrscher Faure Gnassingbé wechselte vom Präsidentenamt an die Spitze der Exekutive des neu geschaffenen parlamentarischen Regierungssystems, um seine Macht langfristig zu sichern. Nun wurde bekannt, dass der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) die Verfassungsreform als „verfassungswidrigen Regierungswechsel“ einstuft.
Das Verfahren ging auf eine Klage der Togolesischen Liga für Menschenrechte (LTDH) und zwölf weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen und Oppositionsparteien gegen den togolesischen Staat zurück. Das Urteil erging am 29. Januar 2026, wurde jedoch erst am 25. Juni auf der Website des Gerichtshofs veröffentlicht und rief daraufhin Reaktionen verschiedener politischer Akteure in Togo und der Diaspora hervor.
Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung mit den Umständen, unter denen die Verfassungsreform im März 2024 verabschiedet wurde. Insbesondere verwies er darauf, dass die neue Verfassung von einer Nationalversammlung beschlossen wurde, deren Mandat bereits abgelaufen war. Zudem stützte er sich auf Artikel 23 der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung, der einen Staatsstreich oder Putsch definiert. Auf dieser Grundlage wertete der Gerichtshof die Verfassungsreform als „verfassungswidrigen Regierungswechsel“ und stellte fest, dass Verfassungsänderungen nicht dazu genutzt werden dürfen, die Machtausübung dauerhaft zu sichern.
In Togo löste das Urteil unterschiedliche politische Reaktionen aus. Die Oppositionspartei Alliance Nationale pour le Changement (ANC) wertet es als moralischen Sieg und fordert die Regierung auf, aus der ihrer Ansicht nach rechtlichen Nichtigkeit der 5. Republik die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Die Bewegung „Touche pas à ma constitution“ spricht von einer „Entscheidung der Wahrheit“. Sie ruft die Bevölkerung dazu auf, wachsam und bereit für eine erneute Mobilisierung zu bleiben, und betont, dass internationales Recht vor Ort erst durch den Druck der Bevölkerung Wirkung entfalten könne. Zugleich fordert sie das Regime und die internationale Gemeinschaft auf, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen, und verlangt die sofortige Rückkehr zur ursprünglichen Verfassung sowie die Einleitung eines inklusiven politischen Übergangsprozesses.
Vom Regime gibt es bislang keinen offiziellen Kommentar. Regierungsnahe Kreise verweisen jedoch auf die nationale Souveränität und stellen die Zuständigkeit einer externen Gerichtsbarkeit für innerstaatlich verabschiedete Gesetze infrage.
Mit dem Urteil ist der juristische Streit vor dem ECOWAS-Gerichtshof zwar beendet, die politische Auseinandersetzung geht jedoch weiter. Ein Zusammenschluss von Oppositionsparteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, das Cadre Nationale de Concertation pour le Changement au Togo (CNCC), kündigte für den 12. Juli eine Kundgebung in Vogan in der Präfektur Vo an, um über das Urteil zu informieren und die Bevölkerung für die Forderungen nach einer Rückkehr zur ursprünglichen Verfassung und nach einem inklusiven politischen Übergangsprozess zu mobilisieren.



