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Oktober 2016 | Valetta-Aktionsplan: Das Neokoloniale Projekt des europäischen Migrationsregimes

Von Hans-Georg Eberl (Afrique-Europe-Interact)

Schlag auf Schlag liefern in diesen Tagen Vertreter_innen der europäischen Politik-Eliten neue Vorstöße zur Abwehr von Migrant_innen und Flüchtenden weit vor den Toren der Festung Europa. Nach dem medienwirksam in Szene gesetzten Deal mit dem türkischen AKP-Regime sollen immer mehr Staaten dazu verpflichtet werden, zum einen abgeschobene Personen „zurückzunehmen“ und andere von vorneherein an der Aus-, bzw. Weiterreise zu hindern. Bei einem Gipfeltreffen der „Balkanrouten“-Anrainerstaaten am 24.9. in Wien stand diese Zielsetzung ebenso im Mittelpunkt wie beim EU-Innenministerrat in Luxemburg am 7.10. Neben dem kriegszerstörten Afghanistan steht ein Großteil der afrikanischen Länder zunehmend im Fokus des ausgreifenden EU-Grenzregimes. Das ist erklärtermaßen der wesentliche Hintergrund dafür, dass z.B. Angela Merkel seit kurzem mit einem für eine deutsche Kanzlerin bislang nicht gekannten Eifer das Zusammentreffen mit afrikanischen Staatschefs sucht.

Vom 9. bis 11. Oktober reiste sie für einen zweieinhalbtätgigen Blitzbesuch nach Mali, Niger und Äthiopien – mit der Agenda „Rückübernahme“ und „Migrationsmanagement“ im Gepäck. Unmittelbar danach empfing sie nacheinander den autokratischen Langzeitpräsidenten des Tschad, Idriss Deby sowie Nigerias Präsident Muhammadu Buhari in Deutschland. Die zunehmende Umtriebigkeit der europäischen Grenz- und Abschiebe-Diplomatie auf afrikanischem Boden fällt verhängnisvoll zusammen mit Rekordzahlen von Ertrunkenen im Mittelmeer in 2016 im Vergleich zu den Vorjahren – eine direkte Folge davon, dass der verschärfte Verfolgungsdruck an der libyschen Küste weitere und dadurch gefährlichere Seewege – mittlerweile immer häufiger von Ägypten aus – erzwingt und die Knappheit verfügbarer Boote verschärft.

Wesentlicher Ausgangspunkt für das aktuellen Bemühen der EU-Staaten, migrationspolitisch in die afrikanischen Länder hineinzuregieren, war der EU-Afrika-Migrationsgipfel am 11. und 12. November 2015 in Maltas Hauptstadt La Valetta zu dem die Staatschefs von 35 afrikanischen und 28 europäischen Ländern zusammenkamen. Zur Umsetzung eines von Seiten der EU-Mitgliedsstaaten forcierten Aktionsplans wurde ein Treuhandfonds von 1,8 Milliarden Euro verabschiedet. Aus guten Gründen hatten viele der Vertreter_innen der afrikanischen Länder große Vorbehalte gegen diesen Plan. Inhaltlich war wenig grundlegend Neues geboten: Ähnlich wie bereits der Rabat-Prozess (2006) und der Khartoum-Prozess (2014) verlangt auch der La Valetta-Aktionsplan den afrikanischen Ländern primär Kooperationsbereitschaft für eine repressive Migrationspolitik nach europäischen Prämissen ab, während er die Interessen sowohl der afrikanischen Staaten als auch der dort lebenden Menschen weitgehend außen vor lässt. So konnten in La Valetta vorerst keine verbindlichen gemeinsamen Beschlüsse gefällt werden. Dennoch geben sich seitdem immer mehr hochrangige Vertreter_innen europäischer Staaten in den Hauptstädten Afrikas die Klinke in die Hand, um bilaterale und multilaterale Kooperationsabkommen abzuschließen. Diese zielen, ganz im Sinne des Valetta-Aktionsplanes, auf die selbe Logik von Kampf gegen sogenannte „illegale“ Migration und Zwangsabschiebungen ab. Bereits jetzt stehen afrikanische Bürger_innen, die geflüchtet oder in die Migration aufgebrochen sind, vielerorts immer mehr unter Druck und gleichzeitig wird die historisch fundierte Bewegungsfreiheit im gesamten afrikanischen Raum sukzessive eingeschränkt.

Rückübernahmeabkommen
Mit der Unterzeichnung von Rückübernahmeabkommen verpflichten sich die afrikanischen Staaten dazu, bei der Abschiebung ihrer eigenen Bürger_innen zu kollaborieren. Darüber hinaus sollen sie Personen, die durch ihr Staatsgebiet gereist sind, „zurücknehmen“, wenn nicht gleich sämtliche afrikanische Personen, die als „irreguläre Migrant_innen“ markiert wurden.

Im letzten April besuchte der niederländische Außenminister Bert Koenders, in der Funktion als EU-Vertreter, Senegal, Mali und Ghana mit dem Ziel, Rückübernahmeabkommen abzuschließen. Beim Asylgipfel am 24. September in Wien wurden Ägypten, die Maghrebstaaten, ebenso wie Niger und Mali, für das prominent behandelte Ziel, Rückübernahmeabkommen in Gang zu bringen, ins Visier genommen. Auch für Merkel war die Kooperationsbereitschaft bei der „Rücknahme“ von Abgeschobenen Teil der Agenda ihres Besuchs in Bamako, Niamey und Addis Abeba und bei weiteren Treffen mit afrikanischen Staatschefs. Gegenüber Nigerias Präsident Buhari kündigte sie unverhohlen die Abschiebung der meisten in Deutschland lebenden Nigerianer_innen an – ein alarmierendes Signal angesichts dessen, dass ohnehin seit Jahren zahlreiche Nigerianer_innen per FRONTEX-Charterflug abgeschoben werden.

Rückübernahmeabkommen sind wesentlicher Bestandteil des derzeitigen Rollbacks, mit dem die EU-Staaten die sogenannte „Flüchtlingskrise“ in ihrem Sinne repressiv einhegen wollen, anstatt sich auf die einzige menschenrechtlich und gesellschaftlich vernünftige Lösung einzulassen: die Regularisierung aller Menschen ohne Papiere. Diese EU-Politik läuft bekanntermaßen den Interessen der afrikanischen Länder und ihrer Bevölkerungen zuwider, wenn wir bedenken, dass diese viel von der Arbeit ihrer Diaspora profitieren: Ihr Beitrag, nicht nur in Form direkter Unterstützung für Familien und Angehörige, sondern auch in Form von Investitionen und Engagement in vielfältigen Sektoren, übersteigen bei weitem den Nutzen sogenannter Entwicklungshilfe. Somit riskieren Rückübernahmeabkommen nicht nur, das Leben von Menschen zu zerstören, die abgeschoben werden, sondern auch, die soziale und wirtschaftliche Destabilisierung der betroffenen Ländern zu verschärfen.

Ein Hoffnungsschimmer ist es deswegen, dass viele der afrikanischen Regierungen bislang nicht bereit sind, alles zu unterschreiben, was ihre europäischen Amtskolleg_innen ihnen auferlegen wollen. Außerdem haben Akteur_innen der Zivilgesellschaften bereits in den vergangenen Jahren mitunter erfolgreich gegen Rückübernahmeabkommen mobilisiert. Eindrucksvolles Beispiel mit Vorbildpotential: In den Jahren, als Nicolas Sarkozy – damals französischer Innenminister – versuchte, ein bilaterales Abkommen mit Mali abzuschließen, scheiterte dies am starken zivilgesellschaftlichen Widerstand.

Das EU-Passersatzpapier
Ein neues Abschiebe-Instrument, das die EU-Staaten entwickelt haben, ist das „europäische Passersatzpapier“ – ein Reisedokument, das von europäischen Behörden selbst ausgestellt wird statt von den Botschaften der Zielstaaten. Im Rahmen des La Valetta-Aktionsplans versuchen die europäischen Staaten, die Vertreter_innen der afrikansichen Länder zu überzeugen, das „europäische Passersatzpapier“ als gültiges Dokument zur Einreise in ihr Staatsgebiet zu akzeptieren. Die Folge wäre unweigerlich, dass deutlich mehr Menschen abgeschoben werden. Zugleich würde dies die Souveränität der afrikanischen Länder empfindlich in Frage stellen. Ein Modellprojekt in diesem Kontext ist die Errichtung eines sogenannten „Aufnahmezentrums“ im Niger in der Region von Agadez. Dieses Zentrum soll unter anderem dazu dienen, Migrant_innen und Geflüchtete unterschiedlicher Herkunft zu verwahren, die mit dem „europäischen Passersatzpapier“ abgeschoben werden. Als weitere Folge ist zu befürchten, dass die nigrischen Behörden versuchen werden, diese Menschen, die mehrheitlich keine nigrischen Staatsangehörigen sind, in die Nachbarländer der Region weiterzuschieben. Es kündigt sich eine Situation an, die von schwerwiegenden Verletzungen der Rechte der betroffenen Personen geprägt sein wird, und die gleichzeitig das Entstehen vielfältiger Probleme zwischen den Ländern der Sahelregion befürchten lässt.

Abbau der Bewegungsfreiheit in Afrika und Rückschiebungen an den Grenzen
Die Bewegungsfreiheit von Menschen mit ihrem Besitz hat eine lange Tradition auf dem afrikanischen Kontinent, wo soziale und familiäre Bindungen oftmals nationale Grenzen überschreiten. Diese Freiheit ist auch eine wichtige Grundlage für geschäftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch. Aus guten Gründen ist das Prinzip der Bewegungsfreiheit u.a. im Protokoll der westafrikanischen Staatengemeinschaft CEDEAO/ECOWAS verankert. Das wird aktuell durch die Vorgaben des Valetta-Aktionsplans in Frage gestellt. U.a. finanzieren die EU-Staaten aktuell die Verstärkung von Sicherheitskräften an den Grenzen und auf den Reisewegen und die Anschaffung neuer Überwachungstechnologie, da sie von den afrikanischen Staaten eine verschärfte Bekämpfung sogenannter „illegaler“ Migration erwarten. Bereits seit 2012 führt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Auswärtigen Amtes das »Polizeiprogramm Afrika« durch, welches auch Maßnahmen zum Ausbau von Grenzanlagen und zur Ausrüstung und Ausbildung der (Grenz-)Polizei umfasst. Im Rahmen dieses Programms wurden in Mauretanien, Niger, Nigeria und Tschad unter anderem 13 Grenzposten errichtet und die Grenzpolizei der jeweiligen Länder mit zwei Dutzend Fahrzeugen, kriminaltechnischen Labors sowie Pass- und Fingerabdruckscannern versorgt. Das Programm, das ursprünglich 2015 auslaufen sollte, wurde nun um weitere drei Jahre verlängert.

Eine direkte Folge der Aufrüstung von Grenzen und Kontrollposten sind zunehmende Schikanen gegen Reisende: Oft werden willkürliche Gebühren einkassiert oder Reisende werden abgewiesen, wenn ihr Ausweisdokument nicht als gültig anerkannt wird. Wenn man berücksichtigt, dass die meisten Menschen in den afrikanischen Ländern nur über sehr wenig Geldmittel verfügen und dass viele keine Möglichkeit finden, Reisepässe und Ausweise erneuern zu lassen, hindern bereits solche kleinen Schikanen nicht wenige Bürger_innen daran, ihr Recht auf Bewegungsfreiheit genießen zu können.

Noch gravierender ist es, so die Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen wie der Assoziation der Abgeschobenen Malis (AME), dass immer häufiger Personen zurückgeschoben werden, die verdächtigt werden, dass sie sich auf dem Weg in die Migration befinden. Solche Fälle von Rückschiebungen finden beispielsweise an den Grenzen zwischen Mali und Niger statt – zwischen zwei CEDEAO/ECOWAS – Mitgliedsstaaten, die eigentlich zur Respektierung der Bewegungsfreiheit verpflichtet sind.

Die EU finanziert außerdem Internierungslager im Niger, Grenzzäune in Mauretanien und die Ausbildung und Ausrüstung von Sicherheitskräften in Äthiopien, einem Land, in dem Oppositionelle verfolgt und ermordet werden. Daran mischt u.a. die GIZ als zentrale Durchführungsorganisation für staatliche deutsche Entwicklungszusammenarbeit kräftig mit. Auch Merkels Besuch im Niger ging es letztlich im wesentlichen um repressive Maßnahmen: Millionenbeträge wurden zugesagt für Militärhilfe und verschärfte Bekämpfung und Kriminalisierung von so genannter „Schlepperei“.

Man muss sich ganz dringend vor Augen führen: Jede Maßnahme, die Bewegungsfreiheit beschränkt und neue Barrieren errichtet, wird nur zu noch mehr Verlust von Menschenleben auf den Migrationsrouten führen. Je mehr die Grenzen geschlossen werden und je mehr Migrant_innen festgehalten und rückgeschoben werden, desto stärker sind die Menschen dazu gezwungen sein, die lebensgefährlichsten Wege durch die Wüste und über das Meer zu wählen. Je mehr der Kriminalisierungsdruck das Geschäftsrisiko für die Schlepper_innen erhöht, desto schlechter und riskanter gestalten diese die Bedingungen für die Reisenden, und desto größer ist die Gefahr, dass diese in die Hände gewalttätiger Erpresser_innen und bewaffneter Banden fallen.

„Mehr für mehr“ – die Heuchelei der „Entwicklung“ des La Valetta-Aktionsplanes
Unter der Losung „Mehr für mehr“ knüpft der La Valetta – Aktionsplan Entwicklungshilfe an „Kooperation“ in der Migrationspolitik. Über die sogenannte „Hilfe“ spielen die europäischen Staaten ihre wirtschaftliche Macht aus, um den afrikanischen Ländern ihre Bedingungen zu diktieren. Mehrere Vertreter der Zivilgesellschaften aus Mali, Senegal, Togo und Ghana haben sich in einer Erklärung vom April 2016 folgendermaßen geäußert: „(…) der beim La Valetta – Gipfel aufgestellte Treuhandfonds, durch den die afrikanischen Länder, insbesondere in der Sahelregion und am Horn von Afrika, dazu gedrängt werden sollen, Politiken des Migrationsmanagements zu entwickeln, die von der EU diktiert werden, ist reine Augenwischerei. In Wirklichkeit sind die 1,8 Milliarden Euro aus dem Treuhandfonds einfach nur der Restbetrag des Europäischen Entwicklungsfonds, der Afrika im Rahmen des Cotonou-Abkommens versprochen wurde, das demnächst ausläuft.“

Wenn Merkel als Zielsetzung ihrer Afrika-Politik verkündet, sie wolle „Fluchtursachen bekämpfen“ und „Partnerschaft statt Almosen“, ist dies nicht viel mehr als Wortgeplänkel. Sie und ihresgleichen geben sich nicht mal allzu große Mühe, darüber hinwegzutäuschen, dass weder die deutschen Vorstöße noch der Valetta-Aktionsplan in seiner Gesamtheit relevanten sozialen und wirtschaftlichen Nutzen für die afrikanischen Länder und ihre Bevölkerungen bringen. Vielmehr beschädigt diese Politik innerafrikanische sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen. Die Schließung der Grenzen Afrikas und die Durchsetzung massenhafter Abschiebungen durch das europäische Migrationsregime ist ein zutiefst neokolonialer Akt, der als zwingende Folge Migrant_innen und Flüchtende dem Tod ausliefert und der viel mehr neue Fluchtursachen schafft als beseitigt.

Seitens der afrikanischen Regierungen, die zwar zum großen Teil den migrationspolitischen Vorgaben aus Europa skeptisch gegenüberstehen, gibt es dennoch bislang wenig Bemühen um eine eigene gemeinsam vertretene Linie, die die Interessen der afrikanischen Bevölkerungen in den Mittelpunkt stellen würde. So ist es bezeichnend, dass beim „Außerordentlichen Gipfels der Afrikanischen Union zur Sicherheit auf den Meeren und Entwicklung in Afrika“ am 15.10. in Lomé/Togo die Fragen der Migration generell und im Speziellen des Lebens und der Sicherheit der Migrant_innen komplett von der Agenda gestrichen wurden.

Zivilgesellschaftliche Gegenbewegungen, die sich untereinander zunehmend koordinieren und austauschen, gibt es jedoch sehr wohl. So kamen vom 14. bis 16. Oktober 2016 Aktivist_innen und Expert_innen aus ganz Westafrika und vereinzelt darüber hinaus in Lomé zu einer „Akademie der Migration“ zusammen, die einen Gegenentwurf zum AU-Gipfel bieten sollte.

Es bleibt spannend, mitzuverfolgen, was aus diesem Kontext sowie aus Netzwerken wie Afrique-Europe Interact in naher Zukunft für Protestinitiativen und Gegenexpertisen entwickelt werden.

Für 11. 11.2016 ruft Afrique-Europe Interact zu einer mobilen Busdemo durch Berlin zu den Botschaften von Mali, Niger und Marokko sowie zur Zentrale der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) auf. Treffpunkt: 11.11., 9.30 Uhr, Oranienplatz / Berlin Kreuzberg