Für Bewegungsfreiheit & selbstbestimmte Entwicklung!

18. Juli 2021 | Antwort der Bundesregierung auf unsere Protestbriefkampagne

Auf unser Schreiben vom 20. April an Herrn Bundesaußenmister Heiko Maß und Herrn Bundesmister Dr. Gerd Müller haben wir nun die folgende Antwort erhalten. Wir halten es für bezeichnend, dass die Bundesregierung auf unsere konkreten Fragen zur noch immer nicht erfolgten detaillierten Veröffentlichung der Stimmergebnisse nach den Präsidentschaftswahlen 2020, welche sie zuvor selbst als “Kernpunkt” einer freien und fairen Wahl benannt hatte, sowie zur zunehmenden politische Repression, wie sie in einem Memorandum des “Komitees zur Befreiung aller politischen Gefangenen” dokumentiert ist, nicht eingeht. Stattdessen bezieht sich die Bundesregierung erneut auf die landesweiten Kommunalwahlen im Jahr 2019 als Beispiel für angebliche Reformbemühungen der togoischen Regierung und eine erfolgreiche Kooperation im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Dass diese Darstellung nicht der Realität entspricht, haben wir bereits in einem offenen Brief an die Bundesregierung vom März 2020 dargelegt und diesbezüglich auf eine Analyse des Bündnisses zivilgesellschaftlicher Organisationen “Les Universités Sociales du Togo” verwiesen.

Vielen Dank für Ihre Schreiben an die Bundesminister des Auswärtigen und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die mir für beide Häuser zur Beantwortung weitergeleitet wurden.

Die Bundesregierung verfolgt die politischen Entwicklungen in Togo aufmerksam, gerade mit Blick auf den Umgang mit der Opposition und ihren Vertreterinnen und Vertretern. Wir dürfen Ihnen versichern, dass sich die Bundesregierung – zusammen mit ihren europäischen Partnern und der internationalen Gemeinschaft – für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie einsetzt und im Interesse der Stabilität und des Friedens für vertrauensbildende Maßnahmen in Togo wirbt. Auch unter Berücksichtigung der beobachteten Unregelmäßigkeiten wurden die togoischen Präsidentschaftswahlen im Februar 2020 von den internationalen Wahlbeobachtungsmissionen von Afrikanischer Union und ECOWAS insgesamt als geregelt und friedlich eingestuft.

Die togoische Regierung hat in den letzten Jahren durch einen Sparkurs und Wirtschaftsreformen die Rahmenbedingungen für mehr nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Investitionen verbessert. International anerkannte Erhebungen wie der „Ease of Doing Business Report“ der Weltbank bestätigen diese positive Entwicklung. Im Bereich Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung bestehen trotz dieser Fortschritte weiterhin Defizite. Dazu gehören u.a. die Einschränkung der Versammlungsfreiheit sowie von Oppositionellen und Journalistinnen und Journalistinnen in Togo.

Mit der Durchführung der ersten landesweiten Kommunalwahlen im Jahr 2019 und der Förderung von dezentralen Strukturen und Kompetenzen öffnet sich das Land für Reformen, die mehr politische und gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen sollen.

In der Folge haben über Bürgermeisterwahlen inzwischen auch Vertreterinnen und Vertreter der Opposition auf kommunaler Ebene Regierungsverantwortung übernommen. Diese strukturellen Veränderungsprozesse werden auch durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.

Togo nimmt an der „Compact with Africa“-Initiative der G20 teil und hat in diesem Rahmen weitere (wirtschafts-)politische Reformen angekündigt. Die Bundesregierung unterstützt diesen Reformprozess in Togo. Eine Reformpartnerschaft mit Togo im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurde am 14. Juni 2021 während der Reise von Bundesminister Dr. Gerd Müller nach Westafrika in Lomé unterzeichnet. Die Reformpartnerschaften folgen stets dem Prinzip „Fördern und Fordern“: Eine Ausweitung des Engagements und zukünftige Auszahlungen werden an konkret messbare Reformschritte geknüpft.

Die Reformpartnerschaft dient somit als zusätzliches Instrument, um Verbesserungen bei demokratischen Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten nachzuhalten und über konkrete Unterstützung zusammen mit Togo Reformen im Bereich gute Regierungsführung umzusetzen. Bei den jüngsten Gesprächen mit der togoischen Regierung wurden u.a. Maßnahmen zur guten finanziellen Regierungsführung wie z.B. die Stärkung von Kontrollinstanzen, zur Kommunalentwicklung sowie die Entwicklung und Implementierung einer nationalen Antikorruptionsstrategie vereinbart.

Die Bundesregierung wird die Entwicklungen in Togo weiterhin eng verfolgen und ihren offenen Dialog zu den Reformbemühungen mit der togoischen Regierung fortsetzen.