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Von Polizisten getötet, vom Staat vertuscht! Wer steckt hinter dem Mord von Oury Jalloh?

Eine Stellungnahme der Initiative zum 7. Todestag von Oury Jalloh und zum laufenden Revisionsverfahren: 03.01.2012

Es ist 7 Jahre her, dass Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam an Händen und Füßen gefesselt, auf eine feuerfeste Matratze fixiert, angezündet wurde. Damals nahm die Staatsanwaltschaft nur wiederwillig Ermittlungen auf. Es dauerte zwei Jahre bis es endlich zu einem Prozess kam. Doch hatten sich die beiden Polizisten nicht wegen Mord, sondern wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ bzw. wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ zu verantworten.

Die abwegige These des Oberstaatsanwaltes, Oury Jalloh hätte sich mit einem Feuerzeug, welches bei der Durchsuchung übersehen worden war, selbst angezündet, reichte dem Landgericht Dessau als Erklärung für den Feuertod aus. Und obwohl die Aussagen der in den Zeugenstand gerufenen Polizist_innen kaum zu ertragen waren und vor Lügen zum Himmel strotzten, wurden beide Angeklagten im Jahr 2008 freigesprochen.

Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ strebte deshalb ein Revisionsverfahren an und erhielt Zuspruch vom Bundesgerichtshof aus Karlsruhe, der vom Dessauer Urteil ebenfalls nicht überzeugt war. Der BGH bezeichnete die Urteilsbegründung als lückenhaft, die Beweisführung als nicht nachvollziehbar und das Verhalten der Polizisten als nicht pflichtgemäß.

Seit Januar 2011 werden die Todesumstände von Oury Jalloh vor dem Magdeburger Landgericht im Revisionsverfahren neu verhandelt. Von Anfang an sträubte sich der Oberstaatsanwalt Christian Preissner gegen Dessauer Polzist_innen wegen Mordes zu ermitteln. Stattdessen tat er alles, seine Ermittlungen auf die Selbstmordthese zu beschränken und somit eine Aufklärung des Falles zu verhindern. Wie kann es aber sein, dass die Tötung eines Menschen in einer Polizeizelle vom Staatsanwalt zu einer völlig abstrusen Selbstmordthese umgedichtet wird und alle übergeordneten Behörden diese abwegige Mutmaßung ohne Wenn und Aber schlucken? Es sei denn, das damalige Innenministerium und die Polizeidirektion von Sachsen-Anhalt hätten ihre Hände mit im Spiel gehabt
– ein Verdacht, der im Laufe des Revisionsverfahrens zunehmend zur Gewissheit wurde. Aber was bewegte Staatsanwalt und höhere Instanzen dazu, eine unvoreingenommene Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh zu verhindern?

Das Polizeirevier Dessau – wegen Rassismus unter Generalverdacht!

Der damalige Leiter der Kriminalpolizei Dessau, Hanno Schulz, erklärte im November 2011 vor dem Magdeburger Landgericht, dass er am Nachmittag des 07.01.2005 aus einem Vier-Augen-Gespräch mit einem
Stendaler Kriminalbeauftragten im Zuge der Tatortarbeit erfahren hatte, dass seitens des Innenministeriums massive Bedenken gegen das Dessauer Polizeirevier bestanden.

Noch bevor die Stendaler Kripobeamten am 7. Januar 2005 am Tatort eintrafen waren sie darüber informiert worden, dass die Kolleg_innen aus Dessau für ihren „harten Umgang mit Migrant_innen bekannt waren“.

Schulz sagte weiter aus, dass diese Sicht auf das Revier nicht aus heiterem Himmel kam und Kolleg_innen schon mehrfach unangenehm aufgefallen seien. Er fühlte sich damals unwohl, weil er das Gefühl vermittelt bekam, dass das ganze Revier hinsichtlich des Todes von Oury Jalloh unter Generalverdacht gestellt worden würde.

Hanno Schulz zufolge war zu diesem Zeitpunkt auch öffentlich bekannt, dass die polizeilichen Repressionsmaßnahmen im Dessauer Stadtgebiet gegen Afrikaner_innen in den Jahren zuvor zugenommen und somit ein schlechtes Licht auf den ganzen Polizeiapparat geworfen hatten. Deshalb hatte das Ministerium angeordnet, „das polizeiliche Vorgehen gegen Migrant_innen auf ein Notwendiges“ zurückzufahren.

Dass die Polizei in Dessau seit Jahren brutal gegen Afrikaner_innen vorging – und es weiterhin tut – war also schon 2005 kein Geheimnis. Leider nahm die Stendaler Kripo diesen Hinweis nicht zum Anlass bei den anstehenden Vernehmungen genauer nachzufragen und einen rassistisch motivierten Mord für möglich zu erachten.

Bereits im Jahr 2000 erlangte die Stadt Dessau traurige Berühmtheit, als Neonazis den aus Mozambique stammenden Alberto Adriano ermordeten. Fünf Jahre später ermorden Dessauer Polizisten Oury Jalloh in
Polizeigewahrsam. Und es gibt weitere schockierende Beweise für den diskriminierden und menschenentwürdigenden Umgang der Dessauer Polizei mit Afrikaner_innen, die dem Verhalten von Neonazis in nichts nachstehen. So wurden beispielsweise im Jahr 2009 zwei afrikanische Männer unter dem Vorwand einer Drogenkontrolle von der Dessauer Polizei dazu gezwungen, sich unter den Augen von Passant_innen und Anwohner_innen auf offener Straße bis auf die Unterwäsche zu entkleiden. Auf einer Gedenkveranstaltung für Alberto Adriano im Jahr 2010 kam das rassistsiche Verhalten der Polzei öffentlich zur Sprache. Auf die Frage, ob die Polizei im Land Sachsen-Anhalt ausländerfeindlich sei antwortete die Integrationsbeauftragte der Landesregierung Susi Möbeck, dass sie davon ausgehe, dass es in der Polizei von Sachsen – Anhalt nicht weniger und nicht mehr Menschen mit fremdenfeindlichen Einstellungen gibt, als anderswo. Möbeck zufolge wäre der Unterschied lediglich darin zu finden, dass die Beamten die staatliche Gewalt repräsentieren. Wenn man betrachtet, dass Dessau und Umgebung zu den Kernregionen der rechten Gewalt in Sachsen – Anhalt gehört, gewinnt die Aussage von Möbeck weiter an Brisanz.

In den letzten zehn Jahren gab es eine Reihe von Anhaltspunkten dafür, dass die Dinge, insbesondere im Dessauer Polizeirevier, eher katastrophal liefen und über Jahre hinweg bis heute eine rassistische und menschenverachtende Umgehensweise gegenüber Randgruppen der Gesellschaft an der Tagesordnung stehen. Im Jahr 2002 etwa starb der obdachlose Mario Bichtemann in der gleichen Zelle wie Oury Jalloh an einem Schädelbasisbruch. Bis heute kann bzw. will keiner der Polizisten, die an diesem Tag Dienst hatten, erklären wie es zu einer derartigen Verletzung kommen konnte.

Auch im Fall Bichtemann waren damals Ermittlungsverfahren gegen Andreas Schubert und einen weiteren Kollegen eingeleitet worden. Aus den Aussagen des ehemaligen Revierleiters Kohl vor dem Magdeburger
Landgericht im Frühjahr 2011 geht hervor, dass diese Untersuchungen zum Zeitpunkt des Todes von Oury Jalloh noch gar nicht abgeschlossen waren. Ohne die genauen Umstände im Fall Bichtemann gekannt zu
haben, verfasste Kohl einen Monat später (10.02.2005) ein Schreiben an die Polizeidirektion, in welchem er Lobeshymnen hinsichtlich Schuberts Arbeitsweise ausführte und seine Arbeit mit der Note gut beurteilte. Seiner Aussage zufolge wollte er den Dienstgruppenleiter nicht doppelt belastet
sehen und war deshalb bemüht, den Fall Bichtmann zu den Akten zu legen, bevor erneut Vorwürfe im Fall Oury Jalloh erhoben wurden. Obwohl das Verhalten Schuberts im Fall Bichtemann nachweislich inkorrekt war (so wurden beispielsweise die halbstündigen Gewahrsamskontrollen bei dem stark alkoholisierten Bichtemann nicht eingehalten), wurde das Verfahren gegen ihn schliesslich ohne Disziplinarmaßnahmen stillschweigend eingestellt.

Der ungeklärten Todesumstände von Mario Bichtemann hätte die Stendaler Kriminalbeamten stutzig werden lassen müssen. Bei einer derartig belastenden Vorgeschichte des Dessauer Polizeireviers wäre es eigentlich unumgänglich gewesen intensivere Befragungen und umfassendere Ermittlungen im Fall Oury Jalloh zu führen. Doch dies entsprach offenkundig nicht dem Untersuchungsauftrag, der in Absprache mit dem Innenministerium erstellt worden war. Davon berichteten nun im Revisionsverfahren die Brandgutachter.

In Richtung Mord wurde nie gezielt ermittelt!

Erst drei Tage nach dem Tod von Oury Jalloh, am Montag, dem 10.01.2005, tauchte ein halbverkohltes Feuerzeug auf, das angeblich nachträglich im Brandschutt gefunden worden war. Merkwürdiger Weise ist der Videomitschnitt, auf welchem die Bergung der Leiche und der Brandschutt zu sehen gewesen wären, aus fadenscheinigen Gründen verschwunden. Dies ging aus der Vernehmung des Verantwortlichen für die Videodokumentation der Tatortarbeit durch das Magdeburger Landgericht im August 2011 hervor.

Ebenfalls am 10.Januar 2005 hielt der vom Innenministerium mit dem Fall beauftragte Stendaler Kriminalbeamte Fabisch ein Protokoll mit dem Titel „Maßnahmen zur Brandursachenforschung“ in den Händen, dessen Wortlaut die Entzündung der Matratze durch Oury Jalloh selbst suggerierte. Zwei Tage später erstellte Fabisch dann einen fünfseitigen Untersuchungsauftrag, in welchem die Selbstentzündungsthese“ weiter manifestiert wurde und die Ermittlungen darauf ausgerichtet wurden diese Behauptung mit Beweisen zu untermauern. Fragestellungen zu anderen Entzündungsmöglichkeiten spielten bei den sachverständigen Brandermittlungen zu keinem Zeitpunkt eine Rolle.

Dementsprechend äußerte sich der Brandgutachter im Revisionsverfahren im September 2011 vor dem Magdeburger Landgericht: „Ich arbeitete nach Vorgabe. Aus meiner Sicht wäre es nötig gewesen, ungleich mehr Versuche mit verschiedenen Ansätzen zu machen.“ Er führt mehrmals aus, dass er unhinterfragt dem gefolgt sei, was gesagt wurde. Als Resultat seiner Arbeit entstanden eine Reihe
Videos, auf denen mehrere, völlig unprofessionelle Brand-Bewegungsversuche zu sehen sind. Diese entsprechen weder Versuchsaufbau noch im Ablauf den tatsächlichen Gegebenheiten lassen somit kaum Rückschlüsse auf den wirklichen Verlauf Brandgeschehens zu. Die Nebenklagevertretung wies das Brandgutachten mit Bestimmtheit zurück und bezeichnete die Versuchsdurchführungen als unsystematisch,
vorwissend und in der Methodik wahllos“. Sie beantragt deshalb die Zulassung eines unabhängigen, internationalen Brandgutachters. Die Entscheidung darüber steht noch aus.

Bei einer derartigen Vorgeschichte über die latente Fremdenfeindlichkeit der Dessauer Polizei ist es äußert fragwürdig, warum die Ermittlungen im Fall Oury Jalloh nicht von Anfang an in alle Richtungen gingen. Warum stand schon drei Tage nach dem Tod von Oury Jalloh die „Selbstentzündungsthese“ felsenfest und wurde weder vom Staatsanwalt noch vom Landgericht Dessau oder dem Landgericht Magdeburg in Frage gestellt? Das Brandgutachten überzeugte weder das Gericht in Dessau noch den Bundesgerichtshof. Warum wird das gleiche, fehlerhafte Gutachten auch im Revisionsverfahren als Beleg für den Selbstmord herangezogen?

Es gibt zuviele offene Fragen und Ungereimtheiten. Und dabei ist absolut zu bezweifeln, dass die Mörder von Oury Jalloh (Polizeibeamte im mittleren Dienst), jemals dazu in der Lage gewesen wären, eine derartig abstruse Geschichte um den Tod von Oury Jalloh selbst zu entwerfen und diese bis ins Revisionsverfahren in allen Punkten glaubwürdig darzulegen. Das wirft folgende Frage auf: Wer ist noch interessiert daran, die Ermordung Oury Jallohs zu vertuschen und besitzt zudem die geeigneten
Mittel und Wege, dies auch zu tun?

Der Mord an Oury Jalloh – Ein weiterer Imageschaden für Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt führt seit Jahren die Statistik rechter Gewalttaten bundesweit an. Ein nachweislich rassistisch motivierter Mord in Polizeigewahrsam wäre ein Skandal und würde dem Ansehen des Landes
mehr als nur schaden. Es würde an die Öffentlichkeit gekommen, dass Sachsen-Anhalt nicht nur ein Problem mit Neonazis hat, sondern einen von Rassisten unterwanderten Polizeiapparat schützt.

Auch hätte eine umfassende Aufklärung des Todes von Oury Jalloh unweigerlich personelle Konsequenzen nach sich gezogen. Dabei hatte es die damalige Polizeidirektion und das Innenministerium schon schwer
genug sich unbeschadet aus der sogenannten „Staatsschutzaffäre“ zu winden:

Im Mai 2007 wurde öffentlich bekannt, dass der damalige Polizeivizepräsident Glombitza drei seiner erfolgreichsten Staatsschützer aufgefordert hatte bei der Bekämpfung von Neonazis in Sachsen-Anhalt
nicht so genau hinzuschauen und langsamer zu arbeiten. Glombitza teilte ihnen mit, dass wenn man so fleißig sei, weder das Innenministerium noch das Landeskriminalamt darüber glücklich sei. Die drei Staatschützer waren damit nicht einverstanden und wandten sich an die Öffentlichkeit. Es folgte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Dort bestritt Glombitza, derartige Äußerungen gemacht zu haben.

Um den guten Ruf der Landesregierung Sachsen-Anhalt wieder herzustellen, reagierte der damalige Innenminister Hövelmann (SPD) mit der Kampagne „Hingucken“. Diese zielte inhaltlich darauf ab, die
Bevölkerung gegenüber rassistisch motivierten Aktionen oder Straftaten zu sensibilisieren und nicht wegzuschauen.

Um den Erfolg dieser Kampagne zu belegen, wurde im September 2007 von Hövelmann selbst eine gefälschte Statistik vorgelegt: Das Landeskriminalamt hatte rund 200 als „politisch motiviert“ gemeldete Straftaten umdefiniert und anders eingeordnet. Der Innenminister habe darüber aber angeblich nichts gewusst – und er kommt damit durch!

Die drei engagierten Staatsschützer hingegen wurden auf Anweisung der damaligen Polizeipräsidentin Scherber-Schmidt versetzt und anderen Bereichen zugeteilt. Darunter war auch Swen Ennullat, der vor seiner Berufung zum Leiter der Projektgruppe „Netzwerk Staatsschutz“ für den Bereich „unnatürliche Todesfälle“ in der Polizeidirektion Dessau zuständig war. Nach seiner Zwangsversetzung studierte Ennullat gegen den Willen der Dessauer Polizeiführung an einer Polizeifachhochschule. Dort wurde er
– im Auftrag des Hövelmann-Ministeriums – von seinen Mitstudent_innen bespitzelt. Als Ennullat im privaten Kommilitonen-Kreis erzählt, dass er an der „Selbstentzündungsthese“ im Fall Oury Jalloh zweifelt und die Arbeit der Polizei in Sachsen-Anhalt generell in Frage stellt, fertigen diese ein
Gesprächsprotokoll an, welches sie an das Innenministerium weiterleiten. Ennullat wurde deshalb 2008 vor das Dessauer Landgericht bestellt und zur Sache befragt.

Was hat das alles mit dem aktuellen Revisionsverfahren im Fall Oury Jalloh zu tun?

Faktisch lassen sich aus den bisher gehörten Zeugenaussagen im Revisionsverfahren folgende Schlüsse ziehen: Das Innenministerium und die damalige Polizeiführung bestimmten im Fall Oury Jalloh die
Ausrichtung der Ermittlungen, steuerten den internen Umgang mit dieser Angelegenheit innerhalb des Polizeireviers und bereiteten Zeugen auf ihre Prozesstermine vor.

Um die tatsächliche Motivation für die Vertuschung des Mordes an Oury Jalloh zu verstehen, ist es notwendig, sich mit den Skandalen des Ministeriums und der Dessauer Polizeidirektion in den letzten 10 Jahren auseinanderzusetzen. Hier steht der unaufgeklärte Tod zweier Menschen in ein und derselben Polizeizelle neben anderen Skandalen wie der Staatsschutzaffäre im Jahr 2007 und der Datenspeicheraffäre , die im Jahr 2010 aufgedeckt wurde. Dabei scheinen in allen genannten Fällen die
immer gleichen Personen im Hintergrund die Fäden gezogen zu haben und zum Teil immer noch richtungsweisenden Einfluss zu nehmen: Zu nennen sind hier unter anderem die damalige Polizeipräsidentin Brigitte Scherber-

Schmidt (heute tätig im Innenministerium), der Polizeijustiziar und Ausländerbeauftragte Georg Findeisen und der damalige Ministerpräsident Hövelmann (SPD).

Diese Personen haben von Beginn an ganz gezielt eine unvoreingenommene Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh verhindert, um einen Imageschaden vom Land Sachsen-Anhalt und ihren eigenen Personen abzuwenden. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Mord an Oury Jalloh bis heute nicht aufgeklärt werden konnte.

Der Dienstgruppenleiter Andreas Schubert als Bauernopfer

Im aktuellen Prozess deutet alles darauf hin, dass Andreas Schubert am bei der Urteilsverkündung am 19. Januar 2012 schuldig gesprochen werden wird. Die Anklage gegen ihn wurde sogar auf das Tatvorgeschehen ausgeweitet. Schubert ist nunmehr auch wegen „fahrlässiger Tötung“ angeklagt, weil im Zuge des Revisionsverfahren für das Gericht deutlich wurde, dass die Umstände der Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh auf keiner Rechtsgrundlage basierten. Dafür muss Schubert als damaliger Dienstgruppenleiter nun die Verantwortung tragen. Mit einem Schuldspruch von Schubert könnte das Gericht den Anschein erwecken, alles Erdenkliche im Fall Oury Jalloh getan zu haben. Doch
aufgeklärt wurde gar nichts. Als Beweis für eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit wird uns Schubert als Bauernopfer vorgeführt, während die Mörder von Oury Jalloh unbehelligt bei der Polizei ihre Arbeit fortsetzen können!

Einen derartigen Ausgang des Revisionsverfahren werden wir nicht hinnehmen. Die Mauer des Schweigens muss endlich gebrochen werden!

Oury Jalloh – Das war MORD !

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fordert:

  • BREAK THE SILENCE! Brecht das Schweigen!
  • Wir wollen ein faires Verfahren, das Aufklärung des Falles,
  • Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die Familie bringt!
  • Ein Ende der Schikanen und Repressionen gegen alle Aktivist_innen!
  • Ein Ende der Polizeibrutalität und Behördenrassismus!
  • Ein Stopp der Straflosigkeit der Polizei in der BRD!