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18.06 2013 | Deportation Chain - Police Brutality at Nigerian Embassy

Erster Verhandlungstag im ersten Prozess gegen Aktivisten der Besetzung der nigerianischen Botschaft vom 15.10.2012

Am heutigen Dienstag, den 18.6.2013 fand im Moabiter Landgerichtskomplex der erste Verhandlungstag gegen Thomas Ndindah, Aktivist im The VOICE Refugee Forum Germany, der Karawane für die Rechte von Geflüchteten und Migrant_innen in Deutschland und im BREAK ISOLATION Netzwerk statt.

Die Richterin Unger, die für dieses Verfahren zuständig ist – und im Übrigen nicht die Richterin Nolting ist, die den Strafbefehl über 60(!) Tagessätze unterschrieben hatte – hatte den Zeitrahmen für den Prozess mit 2 Polizeizeugen und vermeintlich klarer „Beweislage“ auf maximal 1 Stunde Dauer taxiert und sich damit in der „normalerweise“ bestehenden „Übersichtlichkeit“ eines Verfahrens, in dem Polizisten aussagen, schlicht verschätzt.

Hinzu kam, dass von 2 geladenen Polizeizeugen einer „leider“ erkrankt war – und zwar genau jener, der angegeben hatte, dass der Angeklagte „…den Arm des ‚Zeugen‘ Sadlowski ergriffen (richtig!) und diesen nach hinten weggezogen (habe…[falsch!]), um ihn an weiteren ‚unterstützenden‘ Handlungen zu hindern.“

Die „Amtshandlung“ mit der der „unterstützte“ Kollege Lamprecht gerade befasst gewesen sein soll, war vorgeblich eine Festnahme des Aktivisten Mbolo Yufanyi und die „Unterstützung“ des Polizeiobermeisters Sadlowski bestand in Faustschlägen, von denen der bereits zweite vom Angeklagten i. S. einer Nothilfe durch Festhalten verhindert werden sollte.

Herr Yufanyi wurde deshalb vom Angeklagten als Zeuge aufgerufen und aufgrund geplanter längerer Abwesenheit von der Richterin auch als erster zu vernehmender Zeuge zugelassen.

Nach der ersten Befragung zur Person des Angeklagten Zunächst begann dieser zunächst eine Erklärung zu verlesen, die die politischen Hintergründe und die geschichtliche Einordnung von Deportationen/Abschiebungen sowie die besondere Bedeutung der Kollaboration der nigerianischen Botschaft mit den deutschen Abschiebebehörden sowie bisherige Formen des Protestes dagegen nachvollziehbar machen sollte. Aufgrund der bestehenden Zeitknappheit wurde im Einverständnis mit dem Angeklagten die Verlesung jedoch unterbrochen, um dem aufgerufenen Zeugen der Verteidigung genügend Zeit für seine Ausführungen zu ermöglichen.

Hiernach erfolgte die ausführliche Einlassung des Angeklagten bezüglich der im Strafbefehl erhobenen Vorwürfe und Ansicht eines von der Polizei selbst erstellten „Beweisvideos“. In selbigem Video konnte bei wertfreier Betrachtung eindeutig nachvollzogen werden, dass nicht der Angeklagte den Arm des Polizeiobermeisters Sadlowski „…mit Gewalt…nach hinten gezogen…“ hat, sondern selbiger POM selbst den Angeklagten mit seinem Arm nach hinten weggedrückt hatte.

Mbolo Yufanyi erklärte dann ausführlich die Situation, die von den Polizeizeugen als Festnahme wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte konstruiert worden ist, indem er darüber berichtete, dass er vom PK Lamprecht im Gesicht geschlagen wurde und diesen daraufhin festhielt, um dessen Namen oder Dienstnummer feststellen zu können. Daraufhin sind dann gleich mehrere Polizisten auf ihn losgegangen und er hat insgesamt mindestens 3 Schläge an den Kopf erhalten. Der PK Lamprecht hat ihm dann aus nächster Nähe Reizgas direkt in die Augen gesprüht, woraufhin er wegen der Schmerzen verteidigungsunfähig war. Die Festnahme erfolgte dann mit mindestens 4 Beamten (Video), die ihn zu Fall brachten und sich alle auf ihn knieten. Hierdurch wurden ihm noch weitere Verletzungen am Knie und durch die enge Kabelbinderfesselung auch an den Handgelenken zugefügt. Im weiteren Transport zum Bundeswehrkrankenhaus hat sich der „Zeuge“ Lamprecht durch rassistische Kategorisierungen der Hautfarbe des Zeugen und durch erniedrigende Unterstellungen bezüglich der Vortäuschung vorhandener Verletzungen hervorgetan. Zur Demonstration seiner „Macht“ hat er vor dem Zeugen unmissverständlich seine Dienstwaffe gezogen, obwohl nach der Verhaftung und Fesselung hierfür keine Notwendigkeit bestand.

Nach der Anhörung des Zeugen Yufanyi wurde der Prozess unterbrochen und ein nächster Verhandlungstermin für den 9.7.2013 um 13:00 Uhr vorgeschlagen.

Im Beratungsgespräch zwischen den Juristen schlug die Richterin Unger eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen vor, welche seitens der Staatsanwaltschaft akzeptiert würde.Der Angeklagte hat sich entschieden, der Einstellung des Verfahrens gegen ihn nicht zuzustimmen – nicht nur, weil sein Vorschlag nach Übernahme der Rechtsanwaltskosten wegen falscher Bezichtigungen durch die Richterin zurückgewiesen wurde, sondern vorrangig aus der politischen Intention heraus, die stattgehabte, eskalative und unrechtmäßige Polizeibrutalität durch die Befragung der Polizeibeamten ebenso wie die durch diese konstruierten Vorwürfe gegen ihn zu entlarven.

In der Zusammenschau war dieser erste Verhandlungstag ein voller Erfolg mit Blick auf die Anklage der illegitimen Abschiebekollaborationen deutscher Abschiebebehörden und afrikanischer Botschaften generell und illegalen gewalttätig eskalierenden Polizeiübergriffen im Besonderen.

Allein der Vorschlag einer glatten Einstellung des Verfahrens ist ein beredter Hinweis auf die Haltlosigkeit standardisierter „Widerstandvorwürfe“ seitens übergriffiger Polizeibeamter zur juristischen Abwehr im Hinblick auf eigene unangemessene und unrechtmäßige Gewaltanwendung.

Kontakt:
Thomas Ndindah – (+49176 99621504)
The VOICE Refugee Forum Jena
Schillergäßchen 5
07745 Jena
Mail: thevoiceforum@gmx.de
Homepage: http://thevoiceforum.org/ , http://thecaravan.org/ , http://breakisolation.blogsport.de/