Freilassungsurteil bleibt folgenlos: 13 politische Gefangene weiter in Haft
Am 29. April 2026, während in Togo der 66. Jahrestag der Unabhängigkeit gefeiert wurde, machte ATCHOLI KAO Monzolouwè, Präsident der Vereinigung der Folteropfer in Togo (ASVITTO), in einem Beitrag auf X die nationale und internationale Öffentlichkeit auf die fortdauernde Inhaftierung von 13 politischen Gefangenen aufmerksam. Obwohl die Untersuchungskammer des Berufungsgerichts von Lomé ihre Freilassung bereits mit Urteil Nr. 040/2026 vom 18. Februar angeordnet hatte, sitzen sie auch mehr als zwei Monate später weiterhin in Haft.
Die fortdauernde Inhaftierung stellt eine Verletzung der Rechte der Betroffenen dar. Sie sind gezwungen, unter den schwierigen Bedingungen der togolesischen Gefängnisse auszuharren. Man kann daher von einer faktischen Freiheitsberaubung sprechen. Ähnliche Fälle willkürlicher Inhaftierung gibt es zahlreich – darunter auch Personen, deren bedingungslose Freilassung bereits vom Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) angeordnet wurde. Dies zeugt von einer Missachtung sowohl der togolesischen Justiz als auch des ECOWAS-Gerichtshofs.
Hinzu kommt die massive Überbelegung der Gefängnisse. Nach Angaben der Direktion für Strafvollzug und Resozialisierung (DAPR) waren im April 2026 im Zivilgefängnis von Lomé mehr als 2.250 Menschen untergebracht – bei einer Kapazität von lediglich 600 Plätzen. Menschenrechtsorganisationen sprechen von alarmierenden Haftbedingungen, geprägt von extremer Überbelegung, chronischen hygienischen Missständen sowie unzureichender medizinischer Versorgung und Ernährung.
Ende Dezember 2025 begnadigte Präsident Faure Gnassingbé zwar 1.511 Gefangene. Darunter befanden sich auch politische Gefangene, die freigelassen und unter gerichtliche Auflagen gestellt wurden. Nach Angaben von ASVITTO befinden sich jedoch weiterhin 68 politische Gefangene in Haft, darunter einige, die seit mehr als sieben Jahren ohne Gerichtsverfahren oder Verurteilung inhaftiert sind.



