04.02.2016 | Antwort von Afrique-Europe-Interact an das BMZ

Mitte Dezember hat das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an alle Personen, die unseren im September veröffentlichten Protestbrief an das BMZ geschickt hatten eine ausführliche Antwort zurückgeschrieben (der Brief des BMZ ist weiter unten als PDF dokumentiert). Das klingt gut, allerdings enthält die Antwort an zentraler Stelle Falschinformationen, was das Ministerium wiederum zu völlig falschen Schlussfolgerungen kommen lässt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns Anfang Februar erneut mit einem Brief an das BMZ gewandt, der (in leichter veränderter Form) auch an die Afrikanische Entwicklungsbank, an den malischen Präsidenten und an westliche Botschaften in Bamako gegagen ist. Die in dem Brief erwähnten Dokumente finden sich weiter unten als PDF-Dokumente (so wie der Brief an das BMZ auch als PDF-Dokument runtergeladen werden kann).

Sehr geehrter Herr Silberhorn,
sehr geehrte Frau Kaiser,
sehr geehrter Herr Rauh,

am 16.12.2015 haben Sie einmal mehr ausführlich auf unsere Hinweise zu Landgrabbing in den beiden Dörfern Sanamadougou und Sahou in Mali geantwortet. Dafür möchten wir Ihnen ganz herzlich danken! Zugleich möchten wir aber auch unsere Verwunderung bzw. Irritation zum Ausdruck bringen. Denn Ihre Darlegungen beruhen an zentraler Stelle auf einer sachlich falschen Information (die Sie mit Sicherheit nicht selber zu verantworten haben). Konkret ist von einem Urteil die Rede, das am 20.12.2012 in dem Rechtsstreit zwischen den beiden Dörfern Sanamadougou und Sahou und der Firma M3-SA des Investors Modibo Keita gefällt worden sein soll. Richtig ist indes, dass das Gericht an diesem Tag lediglich die Einsetzung eines Gutachters beschlossen hat (wie Sie dem in Anlage 1 beigefügten Beschluss entnehmen können) und dass der Prozess daher bis heute nicht abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass sich in Ihrem Schreiben zahlreiche weitere unzutreffende Aussagen befinden, weshalb wir uns heute abermals an Sie wenden möchten – im Übrigen parallel zu einem Brief an den malischen Präsidenten Ibrahim Boubacar Keïta, das sich in inhaltlicher Hinsicht weitgehend mit dem vorliegenden Schreiben überschneidet.

Grundsätzlich wären wir Ihnen unterdessen sehr verbunden, wenn Sie eine zeitnahe und umfassende Untersuchung der von uns im Folgenden geschilderten Abläufe veranlassen könnten. Denn die aktuelle Situation ist in unseren Augen sowohl dramatisch als auch paradox: Einerseits wird seitens der deutschen und europäischen Politik nahezu täglich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die strukturellen Ursachen von Flucht und Migration zu bekämpfen – insbesondere in Westafrika. Andererseits werden mit faktischer Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland (in diesem Fall via Afrikanische Entwicklungsbank und DEG) Kredite an Unternehmen wie M3-SA vergeben, die nach allem, was bislang bekannt geworden ist, für Landgrabbing in großem Stil verantwortlich sind. Mehr noch: M3-SA hätte im September 2014 den Kredit von 16.8 Millionen Euro seitens der Afrikanischen Entwicklung überhaupt nicht bekommen dürfen, worauf wir bereits in unserem ersten Schreiben im April 2015 hingewiesen haben. Denn er hat in mindestens einer Hinsicht gegen die damit verbundenen Kreditauflagen massiv verstoßen. Dies zur Kenntnis zu nehmen und somit die Zurückzahlung des Kredites einzufordern (wie es vertraglich fixiert worden ist), scheint uns nicht nur aus migrations- und entwicklungspolitischen, sondern auch aus demokratie-praktischen Gründen dringend geboten zu sein. Denn es darf nicht sein, dass die Deutsche Bundesregierung auf der Basis offensichtlich falscher Informationen operiert. Solche Vorkommnisse untergraben sowohl in Afrika als auch in Europa das Vertrauen in demokratisch legitimierte Institutionen.

a) Gerichtsbeschluss vom 20.12.2012

In Ihrem Brief sprechen Sie – wie bereits angemerkt – von einem vermeintlichen Urteil zuungunsten der beiden Dörfer Sanamadougou und Sahou, das seitens des zuständigen Gerichts in Markala am 20.12.2012 gefällt worden sein soll und gegen das die Dörfern im Anschluss keine Rechtsmittel eingelegt hätten. Wie es zu dieser Information gekommen ist, wissen wir nicht. Fakt ist jedoch, dass ein solches Urteil bis heute nicht existiert. Was existiert, ist stattdessen ein Beschluss des Gerichts in Markala vom 20.12.2012, in dem die Bestellung eines Gutachters angeordnet wird, der insbesondere zu der Frage Stellung nehmen soll, ob der von Modibo Keita mit dem Office du Niger abgeschlossene Pachtvertrag die Flächen der beiden Dörfer umfasst oder nicht (1).

Dieser Gutachter – sein Name lautet Herr Lamine Souley Sidibe – ist indessen bis heute nicht tätig geworden. Schlimmer noch: Er hat noch nicht einmal den ersten Schritt unternommen und den drei am Prozess beteiligten Parteien (also den beiden Dörfern, dem Investor Modibo Keita und der Verwaltung des Office du Niger) eine Rechnung zugestellt, deren Bezahlung wiederum Voraussetzung dafür gewesen wäre, dass die Gutachtertätigkeit überhaupt hätte begonnen werden können. Aufschlussreich dürfte insofern auch sein, dass die beiden Dörfer mangels angemessener anwaltlicher Vertretung nicht über die Möglichkeit unterrichtet waren, selber vom Gutachter eine Rechnung zu verlangen und so den Fortgang des Prozesses ermöglichen oder gar erzwingen zu können (zumindest, wenn sie in einem ersten Schritt bereit gewesen wären, die Gesamtkosten selber zu tragen). Demgegenüber dürfte Modibo Keita und den Behörden des Office du Niger sehr wohl bekannt gewesen sein, dass ihre Nicht-Aktivität zur buchstäblichen Verschleppung des Prozesses führen würde, was mehr als deutlich macht, dass beiden Seiten nicht im Geringsten an einer Aufklärung des Sachverhalts gelegen ist (und das, obwohl das Office du Niger als staatliche Behörde im besonderen Maße an gesetzeskonformes Handeln gebunden ist). Im Übrigen hat der am 07.04.2015 von den Dörfern neu beauftragte Rechtsanwalt Herr Hamadi Karambe bei einer Besprechung am 13.01.2016 in seinem Büro in Bamako (an dem auch Dorette Führer und Olaf Bernau als VertreterInnen der europäischen Sektion von Afrique-Europe-Interact teilgenommen haben) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach malischem Recht in solchen Fällen ein Prozess keinesfalls als abgeschlossen gilt, sondern lediglich ruht und insofern jederzeit wieder aufgenommen werden kann.

Abschließend noch ein Hinweis zum aktuellen Stand des Verfahrens: Am 19.06.2015 hat Hamadi Karambe (nachdem er vom Gericht in Markala die Unterlagen erhalten hatte) den Gerichtsvollzieher Herrn Mohamed Sanogo angeschrieben (der die Funktion eines Vertreters des Gerichts wahrnimmt), um auf das noch ausstehende Gutachten aufmerksam zu machen (Anlage 2). Entsprechend hat besagter Gerichtsvollzieher am 02.07.2015 den Gutachter Lamine Souley Sidibe einmal mehr den Auftrag des Gerichts zukommen lassen (Anlage 3). Dennoch ist danach nichts passiert, weshalb Hamadi Karambe am 18.01.2016 direkt mit Lamine Souley Sidibe gesprochen und dabei in Erfahrung gebracht hat, dass der Gutachter den Auftrag nicht annehmen wolle (wohlgemerkt: über drei Jahre nach seiner Berufung). Als Hamadi Karambe sodann den zuständigen Richter in Markala kontaktiert hat, um die Bestellung eines neues Gutachters zu verlangen, erfuhr er von diesem zudem, dass in dem betreffenden Rechtsstreit ein Richterwechsel bevorstünde und dass sich erst der neue Richter (dessen Name bereits feststeht) mit der Angelegenheit befassen würde.

b) Entschädigungszahlungen

Die Tatsache, dass der Prozess bis heute nicht abgeschlossen ist, stellt unterdessen nicht nur eine Verletzung der ersten Kreditbedingung der Afrikanischen Entwicklungsbank dar, er hat auch Auswirkungen auf die zweite Kreditbedingung, wie wir bereits in der Vergangenheit mehrfach ausgeführt haben. Denn Entschädigungszahlungen machen nur unter der Bedingung Sinn, dass die Rechtmäßigkeit des Vertrages zwischen M3-SA und dem Office du Niger gerichtlich endgültig bestätigt ist. In einem noch offenen Rechtsstreit hingegen käme die Annahme von Entschädigungszahlungen einer faktischen Rücknahme der per Klage angeforderten Ansprüche gleich. Entsprechend haben die DorfbewohnerInnen von Anfang an Entschädigungszahlungen stets abgelehnt und stattdessen die Rückgabe ihres Landes gefordert.

Gleichwohl möchten wir an dieser Stelle näher auf die Frage der Entschädigungen eingehen. Denn nicht nur seitens Modibo Keita bzw. M3-SA wurde mehrfach behauptet, dass Entschädigungen erfolgt seien. Auch in dem von Ihnen zitierten Regierungsbericht, der unter Beteiligung der CMAT (Convergence Malienne contre les Accaparements de Terres) entstanden ist, heißt es, dass die BewohnerInnen von Sanamadougou 60.516.000 CFA (92.390 Euro) als Entschädigungen erhalten hätten. Konkreter: Lediglich 5 Familien sollen das Geld in diesem Dorf verweigert haben – anders als in Sahou, wo keine einzige Familie Entschädigungszahlungen akzeptiert habe (2).

Genau diesen und ähnlichen Behauptungen haben die beiden Dörfer immer wieder mit Nachdruck widersprochen – unter anderem in einem offenen Brief im Juli 2014 (3) und bei einem Treffen der beiden Dörfer mit zwei Vertretern der afrikanischen Entwicklungsbank Ende Dezember 2014 (4). Zudem haben wir im April 2015 dem BMZ und der Afrikanischen Entwicklungsbank eine Liste mit den Namen all jener Familien in Sanamadougou und Sahou übergeben, die laut Selbstauskunft keine Entschädigungen erhalten haben. Konkret haben die DorfbewohnerInnen in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass es lediglich 8 Familien in Sanamadougou und Sahou gäbe, bei denen zwar einzelne Familienmitglieder Geld angenommen hätten, nicht aber die Familienchefs selbst. Insofern sei es falsch, von Entschädigungen zu sprechen. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass Modibo Keita bzw. M3-SA versucht habe, durch Geldgeschenke einzelne Familienmitglieder für sich zu gewinnen und so den sozialen Zusammenhalt der Dörfer zu schwächen.

Zur weiteren Klärung möchten wir daher erneut anregen (wie schon im April 2015), die Namensliste jenes von M3-SA beauftragten Gerichtsvollziehers zu überprüfen, der die Entschädigungen in Sanamadougou ausgezahlt haben soll (diese Aufgabe wäre wohl von der Afrikanischen Entwicklungsbank in Kooperation mit malischen Behörden durchzuführen). Hierfür müsste erstens geklärt werden, ob die GeldempfängerInnen tatsächlich BewohnerInnen der beiden Dörfer sind (im Abgleich mit dem Einwohnermelde- und Steuerregister). Zweitens müssten die jeweiligen Familienchefs befragt werden, inwiefern sie von entsprechenden Geldzahlungen gewusst haben bzw. wie sie dazu stehen, dass einzelne Familienmitglieder Geld angenommen haben sollen. Drittens wäre zu klären, inwiefern dem Gerichtsvollzieher explizite Abtretungsurkunden vorliegen, auf denen die GeldempfängerInnen unter genauer Benennung des von ihnen bearbeiten Landes (Lage und Größe) ihre Bereitschaft erklären, eine Entschädigung für das bislang von ihnen bearbeitete Land anzunehmen. Denn eine bloße Quittung über den Erhalt einer bestimmten Summe Geld ist ja nicht das gleiche wie eine Entschädigung für ein bestimmtes Stück Land.

Insgesamt spricht also vieles dafür, dass M3-SA gegen mindestens eine Kreditauflage der Afrikanischen Entwicklungsbank verstoßen hat, wahrscheinlich gegen beide. In diesem Sinne möchten wir Sie, sehr geehrter Herr Silberhorn, dringend bitten, im Rahmen der Afrikanischen Entwicklungsbank die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit seitens der Bank ein Verfahren zur Rückzahlung des Kredits durch M3-SA in die Wege geleitet werden kann.

c) Vermessungen im Mai 2015

Im Mai 2015 haben zwei vom Gouverneur in Segou bestellte Landvermesser sämtliche der Felder vermessen, die die BewohnerInnen von Sanamadougou und Sahou durch die Aktivitäten von Modibo Keita bzw. M3-SA verloren haben. Seitdem ist jedoch nichts mehr passiert. Mehr noch: Bis heute wurde den Dörfern nicht mitgeteilt, welchen Zweck die Vermessungen überhaupt gehabt haben (klar scheint lediglich zu sein, dass es sich mindestens um eine Fläche von 886 Hektar handelt, die verloren gegangen ist, aber diese Zahl ist offiziell nicht bestätigt). Stattdessen ist die Situation in Sanamadougou und Sahou in der malischen Öffentlichkeit äußerst kontrovers diskutiert worden, unter anderem am 02.07.2015 im malischen Parlament. Hinzu kamen zahlreiche Gespräche der DorfbewohnerInnen mit Vertretern unterschiedlicher Regierungsstellen und Behörden. Zunächst im Juli 2015, nachdem die beiden Dörfer eine symbolische Feldbesetzung zum Ende des Fastenmonats Ramadan angekündigt hatten. Sodann aktuell, als die beiden Dorfchefs am 03.02.2016 und 04.02.2016 von den zuständigen Ministern zu Gesprächen empfangen wurden. Insgesamt wird also deutlich, dass in der malischen Politik der Fall der beiden Dörfern Sanamadougou und Sahou als keineswegs abgeschlossen gilt. Wir möchten insofern dringend an Sie appellieren, auch im Rahmen der deutsch-malischen Regierungskonsultationen das diesbezügliche Problem anzusprechen, nicht zuletzt dort, wo es um staatliche Entwicklungszusammenarbeit hinsichtlich des Office du Niger geht. Denn Kehrseite der hier beschriebenen Prozesse ist, dass seit 2010 bereits zahlreiche junge Menschen aus den beiden Dörfern Sanamadougou und Sahou Richtung Europa aufgebrochen sind – und das mit den allenthalben bekannten Konsequenzen. So sind im April 2015 bei zwei Bootskatastrophen vor der libyschen Küste ungefähr 1.200 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch zahlreiche Menschen aus Mali, weshalb Afrique-Europe-Interact am 19.12.2015 in Kita eine Gedenkkundgebung mit 250 Teilnehmern durchgeführt hat.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Volker Mörchen

Fußnoten:

(1) Thematisch geht es bei diesem bis heute nicht zu Ende geführten Prozess insbesondere um die Frage, inwiefern die von Moulins Modernes du Mali bewirtschafteten Flächen tatsächlich dem im Pachtvertrag vorgesehenen Gebiet entsprechen. Hintergrund ist, dass das vertraglich festgelegte Gebiet nur sehr ungenau beschrieben ist. Konkret heißt es im Vertrag:

“Il est limité comme suit

- au Nord par la parcelle de FORAS et celle de ECORICE; – au Sud par le Fala de Boky wére; – à l'Est par la parcelle de SOSUMAR; – à l'Ouest par la parcelle de SOSUMAR

Wir haben mit den BewohnerInnen von Sanamadougou und Sahou umfängliche Gespräche über diese Begrenzungen geführt, zudem haben wir das im Vertrag beschriebene Gebiet mit Motorrädern abgefahren. Hierbei ist allerdings zweierlei deutlich geworden: Einerseits, dass die vertraglich fixierten Begrenzungen mit Blick auf die jeweiligen Himmelsrichtungen nicht zur vorfindbaren Realität passen, andererseits dass das Gebiet sehr viel größer zu sein scheint als 7.400 Hektar. Hinzu kommt – und hierbei dürfte es sich um den größten Widerspruch handeln – dass der im Vertrag unter Artikel 5.6 als Ort für die Wasserentnahme genannte Kanal Fala de Boky wéré ca. 20 bis 30 Kilometer von den derzeit von Moulins Modernes du Mali genutzten Feldern entfernt ist, während die tatsächliche Wasserentnahme aus einem ganz anderen Kanal erfolgt. In der Gesamtschau zeigt dies, dass die bis heute strittige Frage der für Moulines Modernes du Mali offiziell vorgesehenen Flächen nicht geklärt ist – und wahrscheinlich auch nur geklärt werden kann, wenn endlich eine für alle Beteiligten gleichermaßen zugängliche kartographische Karte des Gebietes herangezogen wird.

Schließlich möchten wir noch auf einen dritten Prozess hinweisen, von dem wir während unserer Gespräche in Sanamadougou und Sahou Kenntnis erlangt haben: Vor dem Hintergrund des in Markala nicht fortgesetzten Prozesses haben die beiden Dörfer am 3. Mai 2013 einen Antrag auf einstweilige Unterbrechung der Arbeiten bis zur Klärung des eigentlichen Gerichtsverfahrens gestellt. Diese Klage wurde jedoch aus formalen und inhaltlichen Gründen abgelehnt, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen sei, dass hierbei Fakten zugrunde gelegt wurden, die bis heute der Aufklärung harren. So heißt es in dem entsprechenden Urteil vom 19. Juni 2013, dass Moulines Modernes du Mali die Abgrenzungen seiner Flächen auf der Basis von GPS-Daten vorgenommen hätte. Das aber ist offenkundig unplausibel, denn das Problem besteht ja gerade darin, dass im Vertrag keine genauen Abgrenzungen vorgenommen wurden – schon gar nicht mittels GPS-Daten.

(2) Die Delegationsreise hat am 26./27.11.2014 stattgefunden, nachdem es im Anschluss an eine erste Delegationsreise im April 2014 bereits einen ersten Bericht gegeben hat. Die Beteiligung der CMAT an beiden Reisen wird von den beiden Dörfern massiv kritisiert. Der Bericht ist auf folgender Webseite dokumentiert: http://uacdddd.org/spip.php?article87

(3) Der Brief ist auf der Webseite von Afrique-Europe-Interact dokumentiert – zusammen mit dem in Fußnote 4 erwähnten Regierungsbericht zu Sanamadougou und Sahou vom April 2014: http://afrique-europe-interact.net/1311-2-Lettre-Sanamadougou-et-Sahou-Juillet-2015.html

(4) Dieses Treffen hat auf Einladung der Afrikanischen Entwicklungsbank im Rathaus von Sibila stattgefunden (mutmaßlich am 30.12.2014). Neben zwei VertreterInnen der Bank (einem malischen Mitarbeiter und einer Mitarbeiterin aus dem Tschad) sowie zahlreichen DorfbewohnerInnen haben an diesem Treffen auch zahlreiche VertreterInnen des Office du Nigers und anderer (Regierungs-)Behörden teilgenommen. In dem Treffen haben sich die beiden MitarbeiterInnen der Afrikanischen Entwicklungsbank in erster Linie danach erkundigt, ob und in welchem Umfang Entschädigungen erfolgt seien.

Anlagen

  • Gerichtsentscheidung des Gerichts in Markala vom 20.12.2012
  • Brief von Anwalt Hamadi Karambe an Gerichtsvollzieher Mohamed Sanogo vom 19.06.2015
  • Brief von Gerichtsvollzieher Mohamed Sanogo an Gutachter Lamine Souley Sidibe vom 02.07.2015

Anlagen 1-3 Brief BMZ

Download anlagen_1-3__brief_2016_02_04.pdf - 2 MB


Brief an BMZ, Februar 2016

Download 2016_02_04_brief_ans_bmz.pdf - 435 kB


Brief des BMZ vom 16.12.2015 (PDF)

Brief des BMZ vom 16.12.2015 (PDF)

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