„Identitätsfeststellungen“ und der Handel mit „Heimreisepapieren“
Gemeinsam gegen das korrupte Geschäft mit Abschiebungen
Von Gerit Boekbinder
Für die Durchsetzung ihres Grenz- und Migrationskontrollregimes sind die Staaten der EU auf die Kollaboration der Regierungen und Behörden in den Herkunfs-, bzw. Transitländern angewiesen. Auf Kollaboration angewiesen sind sie auch, wenn es ihnen darum geht, Menschen, die es bis nach Europa geschafft haben, außer Landes zu schaffen. Denn eine Abschiebung ist bekanntlich nur möglich, wenn es einen Staat gibt, der bereit ist, eine_n Abgeschoben_en „zurückzunehmen“. Dafür benötigen die Staaten, die abschieben, Reisedokumente, die zur Einreise in den Zielstaat berechtigen. Viele Migrant_innen und Flüchtlinge legen nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat zunächst keinen Pass vor – zum Teil, weil sie nie einen besessen oder ihn verloren haben, zum Teil auch, weil sie genau wissen, dass die Behörden den Pass nur für die eigene Abschiebung missbrauchen würden. Die europäischen Abschiebe-Institutionen sind deshalb darauf angewiesen, nachträglich Pässe, bzw. Passersatzdokumente, sog. “traveling certificates”, bzw. “laisser passer”, zu beschaffen. Diese bekommen sie von Botschaften und Regierungsbeamt_innen der (vermeintlichen) Herkunftsländer, die gegen stattliche Geldsummen die (angebliche) Herkunft und Identität der betroffenen Personen bestätigen und ihnen auf dieser Grundlage Reisedokumente ausstellen, die zum Zweck der Abschiebung direkt an die Ausländerbehörden, bzw. an die Grenzpolizei übergeben werden. Um das Verfahren der „Identitätsklärung“ und die Beschaffung von “Heimreisepapieren” zu beschleunigen und auf die Betroffenen verschärften Druck aufzubauen, greifen die Behörden auf korrupte Praktiken und auf verschiedene Methoden von Zwang und Repression zurück. Aufgrund neokolonialer Machtverhältnisse, aber auch wegen eigener Bereicherungsinteressen, unterstützen die Regierungen und Behörden vieler afrikanischer Länder die EU-Staaten bereitwillig bei ihrer Abschiebepraxis, obwohl für viele Afrikaner_innen die Rücküberweisungen der Migrant_innen eine unverzichtbare ökonomische Ressource darstellen. Als internationales Netzwerk, das für globale Bewegungsfreiheit und für die Verteidigung der Rechte von Migrant_innen eintritt, ist es unsere Aufgabe, von afrikanischer und europäischer Seite her gemeinsam Druck gegen diese schmutzige Kollaboration aufzubauen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich größtenteils auf Erfahrungen aus Deutschland, zur Einschätzung vergleichbarer Praktiken in anderen europäischen Staaten wären Erfahrungsberichte und Recherchen dortiger Aktivist_innen hilfreich.
Die repressive, willkürliche, korrupte und rassistische Praxis der Abschiebe-Anhörungen
Auf der Grundlage der sogenannten „Mitwirkungspflicht“ versuchen deutsche Ausländerbehörden, Flüchtlinge und Migrant_innen mit Sanktionen in Form von Psychoterror, Arbeitsverboten, Verkürzung der „Duldung“ und dem Spiel mit der Angst vor Illegalisierung und Abschiebung dazu zu zwingen, einen Pass vorzulegen. Um „Identitätsklärungen“ und Passbeschaffungen zu beschleunigen und migrantische Widerstands- und Verweigerungspraktiken zu brechen, wurden diese Verfahren zunehmend bei Zentralen Rückführungsstellen und Zentralen Ausländerbehörden zentralisiert. Darüber hinaus leistet die Bundespolizei Amtshilfe u.a. bei der Beschaffung von Passdokumenten für die afrikanischen Staaten Mauretanien, Gambia, Senegal, Guinea-Bissau, Sierra-Leone, Liberia, Togo, Benin, Nigeria, Mali, Sudan, Uganda und Burundi. Häufig werden die Betroffenen zu zentralen Sammelanhörungen vor Botschaften genötigt, zum Teil auch vor dubiosen Regierungsdelegationen, bei denen unklar ist, wodurch sie überhaupt zur Ausstellung von Reisedokumenten legitimiert sind. Über den Zweck des Termins werden die vorgeladenen Personen meist im Unklaren gelassen. Oftmals werden Flüchtlinge bei Abschiebe-Anhörungen von der Polizei zwangsvorgeführt und in manchen Fällen tagelang ohne rechtlich zulässigen Haftgrund ihrer Freiheit beraubt. Wen sie als eigene_n Staatsbürger_in anerkennen und wem sie ein “Heimreisedokument” ausstellen, entscheiden Botschaften und Regierungsdelegationen nach willkürlichen Kriterien, wie Gesichtsform und Dialekt, worin sich eine zutiefst rassistische Auffassung widerspiegelt, die Staatsangehörigkeit untrennbar mit Aussehensmerkmalen und ethnischen Kategorien verknüpft. Vor deutschen Gerichten sind solche Identifierungspraktiken nicht anfechtbar, denn bei der Identitätsfeststellung handelt es sich offiziell um ein ausländisches Verwaltungsverfahren, obwohl sie der Vollstreckung von deutschem Ausländerrecht dient. Doch für deutsche Abschiebebürokrat_innen ist es egal wohin sie jemanden abschieben, solange irgend ein Staat die betroffene Person “zurücknimmt”. So kam es schon mal vor, dass Leute aus Sierra Leone sich in Nigeria wiederfanden oder ein Jamaikaner plötzlich auf einem westafrikanischen Flughafen stand. Die Botschaften und Regierungsdelegationen ihrerseits verdienen gut: In vielen aus Gerichtsakten dokumentierten Fällen zahlten deutschen Behörden Handgelder zwischen 250 und 2500 Euro für ein ausgestelltes Reisedokument. Das Ergebnis ist ein korrupter Handel mit Reisedokumenten auf dem Rücken all der Migrant_innen und Flüchtlinge, deren Abschiebung damit ermöglicht wird.
Beispiele von Abschiebe-Anhörungen in Deutschland mit Botschaften, bzw. Regierungsdelegationen afrikanischer Staaten:
- Nigeria: Häufig gab es während der letzten Jahre Abschiebe-Anhörungen mit der Botschaft von Nigeria, u.a. in München, Dortmund, Karlsruhe und Halberstadt. Meist wurden NigerianerInnen aus dem ganzen Bundesgebiet vorgeladen, bzw. zwangsvorfgeführt, zeitweilig fanden diese Anhörungen monatlich in je einer anderen Stadt statt. Oft wurden auch Menschen aus anderen afrikanischen Staaten vorgeführt, um sie ebenfalls als NigerianerInnen zu „identifizieren“ und nach Nigeria abzuschieben. Für die Botschaft ein gutes Geschäft: Die deutschen Behörden zahlen 250 Euro für jede „Identifizierung“ und weitere 250 Euro für jedes ausgestellte „traveling certificate“.
Guinea: Zwischen 2005 und 2007 tourte eine dubiose Delegation von guineischen Regierungsbeamten, die offenbar hinter dem Rücken der guineischen Botschaft agierte, zur Durchführung von Sammelanhörungen durch Deutschland; nach Protesten guineischer Oppositioneller musste die Delegation zurückgezogen werden. Der korrupte Handel mit Reisedokumenten ging trotzdem weiter: In mehreren Fällen wurden zwischen 2007 und 2009 Summen von 2000, bzw. 2500 Euro (!) für ein Passersatzdokument an guineische Vertreter bezahlt, u.a. durch die Ausländerbehörde Bremen, die Ausländerbehörde Cuxhafen und die Zentrale Ausländerbehörde Braunschweig. - Kamerun: Die Zentrale Ausländerbehörde Köln führt zweimal pro Jahr, meist im März und im November, Abschiebe-Anhörungen mit der Botschaft von Kamerun durch. KamerunerInnen aus dem ganzen Bundesgebiet werden für die entwürdigende Prozedur nach Köln gebracht, großteils mit polizeilichem Zwang.
- Sierra Leone: Mehrfach gab es Abschiebe-Anhörungen mit einer sierra-leonischen Delegation, u.a. in Hamburg und München, deren Identität, Aufgabenbereich und Autorisierung gänzlich ungeklärt ist. Es stellte sich außerdem heraus, dass im Herbst 2008 ein Bundespolizei-Beamter auf Veranlassung des Stadtamtes Bremen nach Freetown (Sierra Leone) gereist war, um Handgelder für sogenannte Emergency Traveling Certificates (ETCs) zu überbringen. Durch das Verwaltungsgericht Bremen wurde gerügt, daß „bei Abschiebungen nach Sierra Leona Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten wurden“. In mehreren Verfahren gebe es demnach »Ungereimtheiten«, die »auf Bestechung beruhen könnten«. In Sierra Leone selbst wurde gegen den leitenden Einwanderungsbeamten Kholifa Koroma wegen dem Vorwurf der Unterschlagung von Gelder aus den Anhörungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern ermittelt. Trotz dieser Vorgänge sind weitere Sierra Leone-Anhörungen geplant.
- Gambia: Im Winter und Frühjahr 2009 tourte eine Delegation aus Gambia zur Durchführung von „Identifizierungen“ und zur Ausstellung von Reisedokumenten durch Schweden, Österreich, die Schweiz, Deutschland und vermutlich Spanien. Soweit bekannt handelte es sich nicht um Angehörige der Botschaft von Gambia, sondern um (angebliche) StaatsbeamtInnen, die direkt aus Gambia nach Europa angereist waren.
- Togo: Bereits 1999 gab es auf dem Gelände eines Münchner Flüchtlingslagers eine groß angelegte Abschiebe-Anhörung mit der togoischen Botschaft. Diese wurde auf Initiative togoischer Exilgruppen, die die Zusammenarbeit mit Behörden des Verfolgerstaates scharf kritisierten, erfolgreich boykottiert. Dennoch fanden in den vergangenen Jahren weitere Togo-Anhörungen u.a. in Hamburg statt, insgesamt zeigt sich die Botschaft kooperativ bei der Passbeschaffung für deutsche Abschiebe-Behörden.
- Benin: Auch die Botschaft von Benin führte in den vergangenen Jahren mehrfach Abschiebe-Anhörungen durch. Ein für den 26. 8. 2010 in Berlin geplanter Termin wurde abgesagt, nachdem die drohende Vorführung des Exilpolitikers, Karawane-Aktivisten und Flüchtlingssprechers Salomon Watchoutchou für starken Protest gesorgt hatte.
Mali: Laut Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Linkspartei hatte die Bundespolizei 2006 auf Bitte der Bundesländer eine Delegation aus Mali zur Durchführung von Anhörungen von „ausreisepflichtigen“ Personen mit vermuteter malischer Staatsangehörigkeit eingeladen. Dies steht im Widerspruch zum proklamierten Anspruch des malischen Staates, eine offene Migrationspolitik zu praktizieren und für die Interessen malischer MigrantInnen im Ausland einzustehen. - Liberia: Für den 22.1.2009 war in Hannover eine „Anhörung zur Identitätsfeststellung liberianischer Staatsangehöriger“ vor einer liberianischen Delegation angesetzt.
„Identitätsklärungen“ und Passbeschaffungen im Kontext des internationalen Migrationsregimes
Für korruptes Botschafts- und Regierungspersonal sind Abschiebeanhörungen ein lukratives Geschäft. Doch neben solchen Bereicherungspraktiken ist eine wesentliche Grundlage der Abschiebe-Kollaboration die ökonomische Abhängigkeit der Herkunftsländer von den EU-Staaten, die von diesen Staaten die “Rücknahme” ihrer (vermeintlichen) Staatsbürger_innen erzwingen. Schon 2002 forderte der Europäische Rat, “dass in alle künftigen Kooperations- oder Assoziationsabkommen bzw. vergleichbaren Abkommen, die die Europäische Union oder die Europäische Gemeinschaft mit gleich welchem Land schließt, eine Klausel über die gemeinsame Kontrolle der Migrationsströme sowie über die obligatorische Rückübernahme … aufgenommen wird. … Eine unzureichende Zusammenarbeit seitens eines Landes könnte einer Intensivierung der Beziehungen zwischen dem betreffenden Land und der Union abträglich sein.”
Deutsche Behörden „innovativ“ bei Identifizierungs- und Abschiebepraktiken mit EU-Geldern
An der Finanzierung von „Identitäsfeststellungen“ und Passbeschaffungen beteiligt sich die EU mit Mitteln aus dem 2007 eingerichteten „European Return Fund“. Dieser verfügt bis 2013 über ein Budget von 676 Mio. Euro zur Finanzierung gemeinsamer „Rückkehr“-Bemühungen. Unterstützt werden sollen unter anderem besonders „innovative“ einzelstaatliche Maßnahmen, u.a. bei Rückübernahmeabkommen, bei Abschiebe-Operationen und bei „Projekten, mit denen neue Arbeitsmethoden erprobt werden, die die Ausstellung von Ausweispapieren für Rückkehrer in Zusammenarbeit mit den Konsularstellen und Einwanderungsbehörden von Drittländern beschleunigen sollen.“ Die deutsche Bundespolizei bekam aus diesem Fonds 1,9 Mio. Euro für das Pilotprojekt “Identifizierung und Rückführung”. In diesem Rahmen wurden zwischen 2008 und 2009 Delegationen aus verschiedenen afrikanischen Staaten, u.a. aus Gambia, Ghana, Liberia, Sierra Leone, Ägypten und Cote d'Ivoire zur „Identifizierung“ von Flüchtlingen nach Deutschland geladen. Teilweise bereisten diese Abschiebehelfer-Delegationen mehrere europäische Länder nacheinander. Auch die EU-Grenzschutzagentur Frontex, Koordinatorin der europaweiten Flüchtlingsabwehr, war in das Projekt eingebunden. Am Ende des Programms “Identifizierung und Rückführung” sollte die Organisierung von Sammelabschiebungen der bei den entsprechenden Anhörungen Identifizierten stehen. Eine andere „innovative“ Variante der Beschaffung von Reisedokumenten für Abschiebungen ist die Ausstellung von „EU-Heimreisepapieren“, die von deutschen Behörden selbst angefertigt werden. Unter anderem wurden mit solchen EU-laisser-passers Flüchtlinge von Hamburg aus nach Benin und nach Burkina Faso abgeschoben, ermöglicht durch Verbindungen von Mitarbeiter_innen der Hamburger Ausländerbehörde zu Flughafenbeamten in Cotonou und in Ouagadougou.
Widerstand lohnt sich
Trotz des großen logistischen und finanziellen Aufwands führen die Versuche der Behörden, Flüchtlingen Reisedokumente ausstellen zu lassen, um sie abzuschieben, oft nicht zum gewünschten Erfolg. Denn viele Betroffene wehren sich erbittert oder sie entziehen sich trotz aller behördlichen Drohungen und Sanktionen. Die Sammelanhörungen zur Beschaffung von Heimreisepapieren waren immer wieder Anlass für wütende Protestaktionen von Flüchtlingscommunities und ihren UnterstützerInnen. Viele Betroffene wurden durch diese Proteste ermutigt, die Vorsprache bei Abschiebe-Anhörungen zu verweigern. Zum Teil wurden Abschiebe-Anhörungen geschlossen und kollektiv boykottiert. Bei den Sammelanhörungen, zu denen eine guineische Regierungsdelegation im Juli und August 2007 durch Deutschland tourte, erschienen beispielsweise von 400-450 Vorgeladenen nur 112. Eine andere Flüchtlingsgruppe praktizierte zivilen Ungehorsam durch konsequentes Schweigen gegenüber dem Botschaftspersonal, um sich der Identitäts- und Herkunftsfeststellung durch mündliche Befragung zu verweigern. Der Widerstand gegen Abschiebe-Anhörungen hat sich für viele Flüchtlinge gelohnt: Sie konnten vorerst nicht abgeschoben werden und damit wertvolle Zeit für die Suche nach Lösungen zur Sicherung ihres Aufenthalts gewinnen.
Internationale Solidarität gegen die Abschiebe-Kollaboration
Für eine angemessene Antwort auf international organisierte Praktiken der Abschiebe-Kollaboration braucht es auch einen Widerstand, der Ländergrenzen und Kontinente überschreitet. Ein richtiges Signal gaben die Proteste gegen die Guinea-Abschiebe-Anhörungen zwischen 2005 und 2007: Während betroffene Flüchtlinge und antirassistische Gruppen in Deutschland auf die Straße gingen und die Anhörung boykottierten, gelang es der guineischen Opposition, so viel Druck auf die Regierung zu machen, dass diese schließlich die dubiose Delegation, die in Europa Geschäfte mit Reisedokumenten für Abschiebungen machte, zurückziehen musste. Vorübergehend erklärte das guineische Außenministerium daraufhin den Stopp “jeder Mission zur Identifizierung und Abschiebung”. In Mali haben es Gruppen wie die „Association Malienne des Expulses (AME)“ bis jetzt geschafft, die Regierung an der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommens mit Frankreich zu hindern. Einen großen Schritt weiter wären wir, wenn in allen afrikanischen Ländern, die durch das europäische Migrationskontrollregime ins Visier genommen werden, soziale Bewegungen die Regierungen und Behörden ihrer Länder dazu zwingen, keinerlei Reisedokumente für Abschiebungen mehr auszustellen und jede Kooperation mit den EU-Staaten zu verweigern, die auf Kosten von Migrant_innen geht. Dies wäre nicht zuletzt eine angemessene Antwort auf ein Europa, das einen Großteil der globalen Reichtümer und Ressourcen monopolisiert und gleichzeitig durch Abschiebungen und die Abschottung seiner Grenzen die afrikanischen Gesellschaften zusätzlich von diesen Ressourcen abschneidet.
Wir fordern:
- Schluss mit den entwürdigenden „Identitätsfeststellungen“, Schluss mit dem korrupten Handel mit „Heimreisedokumenten“!
- Keine „Mitwirkungspflicht“ an der eigenen Abschiebung!
- Auflösung des „European Return Fund“!
- Keine Reisedokumente für europäische Abschiebe-Behörden!
- Keine Kollaboration bei Abschiebungen und Migrationskontrolle!
- Bewegungsfreiheit und Bleiberecht für alle, überall!
Gerit Boekbinder / Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, München