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Exterritoriale Lager

Libyen und die Ukraine als Pufferstaaten der EU

Von Christopher Nsoh

Was vor einigen Jahren noch als unerträgliches Planspiel führender europäischer Politiker erschien, ist längst unerträgliche Wirklichkeit: Das Lagersystem vor den Toren Europas ist Teil der EU-Innenpolitik.
Am 5. Februar 2003 berichtete die Londoner Zeitung “The Guardian” erstmals von Plänen der britischen Regierung, wie die Zahl der Asylsuchenden im Vereinigten Königreich und in der EU insgesamt um die Hälfte zu senken sei. Das auf den Namen “Neue Vision für Flüchtlinge” getaufte Projekt sah vor, Asylsuchende, deren Anträge bereits abgelehnt waren, in extra-territoriale Lager außerhalb der Union – so genannte Transit Processing Centres (TPCs) und Regional Protection Areas (RPAs) – abzuschieben. Neue Asylsuchende sollten in eben diesen Lagern die Prüfung ihrer Anträge abwarten und nur bei einem positiven Verfahrensausgang in die EU einreisen dürfen. Ähnliche Pläne hegten auch andere EU-Staaten. So hatte sich bereits im Jahre 2002 der damalige dänische Einwanderungsminister Bertel Haarder dafür ausgesprochen, den Flüchtlingsschutz in die Herkunftsregionen zu verlegen.1

Die geforderten Lager existieren heute in Ländern wie der Ukraine und Libyen. Die Ukraine, ein Land mit niedrigen Einkommen und Lebensstandards, kämpft nach wie vor mit einem nicht abgeschlossenen Demokratisierungsprozess. Sie hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention und das zugehörige Protokoll von 1967 unterzeichnet, verfügt aber weder über ein effizientes Asylverfahren noch über praktische Erfahrung in Asylangelegenheiten. Völlig unklar bleibt, auf welcher Basis sich die EU eine Kooperation oder gar vertragliche Abmachungen mit Libyen vorstellt, denn das Land gehört eben nicht zu den Unterzeichnerstaaten der Konvention. Ungeachtet der mangelhaften rechtlichen und faktischen Bedingungen, nehmen beide Länder die Rolle von Pufferstaaten für die EU wahr: Sie stoppen Flüchtlinge und MigrantInnen, die einen Weg in die EU suchen, und nehmen ihr die Last der Abschiebungen ab. Die ursprüngliche Idee Tony Blairs und anderer EU-Politiker, dass Flüchtlinge in diesen extra-territorialen Lagern ein Asylverfahren durchlaufen und nach dessen erfolgreichem Abschluss tatsächlich Aufnahme in einem EU-Staat fänden, ist eines natürlichen Todes gestorben.

In der Ukraine werden heute zwar Asylverfahren durchgeführt, aber nicht mit dem Ziel, die anerkannten Flüchtlinge in die EU zu transferieren. Trotz der Tatsache, dass das Land keinen effektiven Schutz gewähren kann, bleibt ihnen der Zugang zur EU verwehrt. Von 2003 bis 2007 verzeichneten die ukrainischen Behörden rund 9.000 Asylsuchende, darunter 1.580 aus Indien, 1.300 aus Pakistan, 1.152 aus Afghanistan und 804 aus Bangladesh. Der Rest verteilt sich auf verschiedenste Herkunftsländer in Asien, der GUS und Afrika. Die durchschnittliche Anerkennungsquote lag in diesen fünf Jahren bei drei Prozent. Das sind aber nur die Personen, die in der Ukraine ein Asylgesuch stellten. Die Zahl der Flüchtlinge und MigrantInnen, die weiter nach Westen in die EU wollten, dürfte erheblich höher sein. In den Jahren 2003-2006 verzeichnete das ukrainische Innenministerium rund 60.000 “illegale Einwanderer”, die im Land aufgegriffen wurden. Der Grenzschutz registrierte etwa gleich viele Personen, von denen die meisten aber an der Grenze zurückgewiesen wurden.2

Zwei Millionen Flüchtlinge und “illegale Einwanderer” sollen sich nach offiziellen Schätzungen in Libyen aufhalten. Die Mehrzahl kommt dabei aus afrikanischen Staaten (Kamerun, Tschad, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Nigeria, Sudan etc.). Für die Regierung gelten sie mit Ausnahme der PalästinenserInnen als “Wirtschaftsflüchtlinge”. Beim UNHCR-Büro in Tripolis waren im Jahre 2005 rund 12.000 in den Städten lebende Flüchtlinge registriert – in der Mehrheit aus Palästina (74 Prozent) und Somalia (25 Prozent). Nach Schätzungen des UNHCR waren 40 Prozent der Flüchtlingspopulation weiblich.3

Geschlossene Lager

Wenn hier von Lagern die Rede ist, dann geht es immer um geschlossene Einrichtungen, in denen Flüchtlinge und MigrantInnen als Gefangene festgehalten werden.4 Eine Kommunikation mit der Außenwelt – mit der Familie, mit Freunden oder Anwälten – ist in beiden Ländern kaum oder gar nicht möglich. Im ukrainischen Lager Pavschino gibt es für über 200 Gefangene eine einzige Telefonzelle. In den libyschen Lagern existieren solche gar nicht. Viele Gefangene sind hier seit mehr als zwei Jahren inhaftiert, ohne dass irgend jemand draußen von ihrem Aufenthaltsort wüsste. ÜbersetzerInnen stehen ihnen nicht zur Verfügung. In beiden Ländern hält man es nicht für notwendig, dass sich Gefangene verständlich machen können. In ukrainischen Lagern besorgen immerhin der UNHCR und NGOs zuweilen ÜbersetzerInnen. Deren Zahl ist aber erstens zu gering, und zweitens ist diese Dienstleistung nur in bestimmten Regionen des Landes zu haben. Selbst vor Gericht werden keine DolmetscherInnen zur Verfügung gestellt. Russisch sprechende Gefangene sind gewöhnlich im Vorteil, nicht weil sie besser behandelt würden, sondern weil sie das Ukrainische eher verstehen. In Libyen sind die Bedingungen noch schlechter, weil weder der UNHCR noch irgendwelche NGOs den Gefangenen ÜbersetzerInnen an die Seite stellen können.

In der Ukraine sind die Lager für Asylsuchende meist außerhalb der Städte irgendwo in den Wäldern gelegen, abgeschnitten von jedem öffentlichen Verkehr und nur erreichbar per Taxi. Es handelt sich um Lager, die früher und zum Teil auch heute noch vom Militär betrieben werden. Das Lager Pavschino ist von einem hohen Zaun umgeben. Wachposten gibt es sowohl am Haupteingang als auch rund um das Lager. In Chop and Lutz befinden sich die Zellen auf einem Gelände, das nach wie vor dem Militär untersteht. Soldaten sind überall. In allen Lagern herrscht eine heillose Überbelegung, die Gefangenen können sich in den Zellen kaum bewegen. Privatsphäre gibt es für sie nicht, in jedem Moment können Wärter hereinkommen und die Räume inspizieren. Gefangene, die das Essen verweigern oder Fragen stellen, riskieren Schläge oder andere Bestrafungen. Treffen mit Menschenrechtsgruppen oder ForscherInnen finden immer in erniedrigenden Situationen statt: Um die Gefangenen einzuschüchtern und von negativen oder abfälligen Äußerungen abzuhalten, werden BesucherInnen gewöhnlich von einem Offizier, meistens von dem Oberst, der das jeweilige Lager leitet, begleitet.

Die Bedingungen in den libyschen Lagern sind noch schlechter. Polizei und Grenzschützer gehen mit äußerster Brutalität gegen Flüchtlinge und andere MigrantInnen vor, die sie beim Versuch, in das Land zu kommen oder es in Richtung EU zu durchqueren, festnehmen. Schläge und Misshandlungen bestimmen auch das Leben in den überfüllten Lagern. Schmutzige Zellen und das heiße Klima der Sahara verschärfen die Situation. Die Lager in Kufra gehören zu den schlimmsten. Die Bedingungen sind unerträglich. Etwa 100 Gefangene sind hier jeweils in einem Raum untergebracht. Für sie gibt es nur eine Toilette, die ständig besetzt ist und deren Gestank den Raum durchdringt.

Kein Recht auf Gesundheit

“Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen …”, heißt es in Art. 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die schlechte medizinische Versorgung und die Bedingungen, unter denen die gefangenen Flüchtlinge und MigrantInnen in den Lagern Libyens und der Ukraine leben müssen, verletzen dieses Recht. Die Krankheiten, unter denen viele von ihnen leiden, haben die verschiedensten Ursachen: die Überfüllung und das enge Zusammenleben in den Lagern, die schlechte Ernährung, der aus den Haftbedingungen resultierende Stress, die fehlende medizinische Behandlung etc. Hinzu kommen die traumatischen Bedingungen, die sie zum Verlassen ihrer Heimat zwangen, die Leiden auf der Flucht und die neuen Schwierigkeiten in den Ländern, die eigentlich nicht das Ziel ihrer Reise waren.

Die ukrainische Regierung hat zwar ein Programm zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, das Flüchtlingen freien Zugang zu Tuberkulose-Medikamenten und wenn nötig kostenlose Behandlung im Krankenhaus ermöglichen würde. In Interviews erklärten aber viele Asylsuchende, dass dieses Gesetz nicht umgesetzt wird. Auch der UNHCR hält fest, dass der Staat nicht in der Lage ist, für die Gesundheit der Flüchtlinge ausreichend zu sorgen: “Die zusätzliche medizinische Behandlung, die häufig notwendig ist, um diese Krankheiten tatsächlich bekämpfen zu können, ist für die meisten Asylsuchenden und Flüchtlinge zu teuer.”5

Auch in libyschen Lagern ist die Überbelegung ein entscheidender Grund, weswegen sich Gefangene untereinander zum Beispiel mit gefährlichen Grippeviren oder Tuberkulose anstecken. Die Polizeibeamten sollen zwar kranke von gesunden Häftlingen trennen, tun es aber nicht. Bei der Verhaftung erfolgt keine medizinische Untersuchung, so dass niemand zur Kenntnis nimmt, ob ein Gefangener krank ist und unter welcher Krankheit er leidet. Was das bedeutet, machte der nigerianische Flüchtling C.D. in einem Interview im März 2006 in Tripolis deutlich:

“Bevor ich in dieses Land kam, war ich recht gesund. Als wir in Sebah festgenommen wurden, war auch ein Mann dabei, der Tuberkulose hatte. Das merkten wir an seinen Atembeschwerden und seinem Husten. Das war kein normaler Husten, und die meisten von uns erkannten die typischen TB-Symptome. Wir informierten die Polizisten, aber die hörten uns nicht zu. Sie brachten den kranken Gefangenen erst aus der Zelle, als er anfing, Blut zu husten. Da war es allerdings schon zu spät. Einige von uns hatten sich bereits infiziert. Dass auch ich TB hatte, merkte ich aber erst, als ich ein paar Monate nach meiner Freilassung zum Arzt ging. Jetzt geht es mir etwas besser. Aber ich musste schwere Schmerzen aushalten und eine Menge Geld ausgeben. Niemand hat mir beim Bezahlen der Medikamente geholfen.”
Sowohl in Libyen als auch in der Ukraine ist sexualisierte Gewalt weit verbreitet. Den spezifischen Problemen von Frauen wird in den Lagern keine Aufmerksamkeit geschenkt. Frauen und Männer werden im schlechten Sinne gleich behandelt: Sie sind in denselben Lagern inhaftiert und sie werden auch von Männern durchsucht. Sie werden von den Soldaten nicht nur geschlagen, sondern sind für sie auch sexuelles “Freiwild”. Spezielle Bedürfnisse von Frauen werden schlicht ignoriert. Dass man ihnen während der Menstruation keine Binden zur Verfügung stellt, ist nichts anderes als eine Strategie der Erniedrigung. Eine Beratung oder medizinische Untersuchung für Schwangere gibt es nicht.
In beiden Ländern wird auch die Konvention über die Rechte der Kinder ständig verletzt. Sonnenlicht, frische Luft oder Spielplätze gibt es für sie genau so wenig wie Schulunterricht. Bei der Festnahme an der Grenze oder beim Transport von einem Gefängnis zu einem anderen werden auch sie mit Handschellen gefesselt. Sie sind zusammen mit ihren Eltern und anderen Erwachsenen in überfüllten Zellen inhaftiert.

Lager als Instrumente der Abschiebung

Libyen und die Ukraine nehmen ihre Rolle als Pufferstaaten aber nicht nur dadurch wahr, dass sie Flüchtlingen und ImmigrantInnen den Weg in die EU verbauen und sie unter unwürdigen Bedingungen in Lagern festhalten. Diese fungieren auch als Ausgangspunkt für Abschiebungen in die mutmaßlichen Herkunftsstaaten.
Im Falle Libyens geschieht dies häufig in groß angelegten willkürlichen Operationen. So teilte Innenminister Nasser El-Mabruk Ende 2004 ohne weiteren Kommentar mit, dass “in den letzten Wochen” 40.000 Personen außer Landes geschafft worden seien.6 Vielfach bedeutet dies, dass die Polizei MigrantInnen, die sie zuvor bei Großrazzien eingesammelt und über Monate in Lagern festgehalten hat, auf Lastwagen lädt und sie mitten in der Wüste an der Grenze zu Ägypten, Sudan, Tschad oder Niger absetzt. Zwischen 1998 und 2003 waren davon 14.500 Personen betroffen. Wie viele von ihnen überlebt haben, ist nicht bekannt.7

Inzwischen finden diese Kollektivabschiebungen vor allem auf dem Luftwege statt. Die Zahl der Betroffenen ist dadurch kontinuierlich angestiegen – von 43.000 im Jahre 2003 auf fast 54.000 im Jahre 2006. Ende 2007 waren etwa 60.000 Flüchtlinge und MigrantInnen inhaftiert. Anfang 2008 kündigte die libysche Regierung an, alle Lager schließen und die Insassen samt und sonders abschieben zu wollen.8 An ein tatsächliches Ende des Lagersystems ist jedoch nicht zu denken, bildet dieses doch die Voraussetzung der Rolle Libyens als Pufferstaat der EU.

Gemäß den Angaben eines von der EU-Kommission und der International Organisation for Migration (IOM) finanzierten Forschungsberichts ist die Zahl der zwangsweisen Abschiebungen in der Ukraine zwar erheblich niedriger: 12.271 “irreguläre MigrantInnen” wurden im Jahre 2004 ausgewiesen, 2.211 von ihnen wurden abgeschoben. 2005 und 2006 bewegten sich die Zahlen ungefähr auf dem gleichen Niveau (2005: 12.375 Ausweisungen, 1.808 Abschiebungen; 2006: 11.128 Ausweisungen, 1.953 Abschiebungen).9 Da aber in der Ukraine Menschenrechtsorganisationen ebenfalls nur schwer Zugang zu den Lagern erhalten, finden auch hier Abschiebungen oft auf brutale Art und ohne Information von Angehörigen, Freunden oder AnwältInnen außerhalb der Lager statt.

Zwar sind grundsätzlich alle “irregulären” MigrantInnen von Abschiebungen bedroht, allerdings haben die Behörden beider Länder bestimmte Nationalitäten besonders im Visier: In der Ukraine sind TschetschenInnen besonders gefährdet, weil es eine Botschaft dieser “autonomen Republik” gibt und die für Abschiebungen erforderlichen Dokumente leicht zu beschaffen sind. In Libyen orientiert sich die Praxis der Abschiebungen stark an Nationalitäten. Leute aus Eritrea, Ghana und Nigeria sind besonders gefährdet, weil es gegen sie eine besondere Fremdenfeindlichkeit gibt. Mit Eritrea hat Libyen überdies ein besonderes Abkommen geschlossen.

Eine europäische Politik

Im Mai 2005 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien wegen kollektiven Abschiebung von Flüchtlingen nach Libyen. Diese Praxis, die der EU-Staat heute unter dem Deckmantel von Rettungsaktionen auf See weiter betreibt, beruhte auf einem Geheimabkommen der Regierung Berlusconi mit dem Regime in Tripolis. Italien half 2004 und 2005 beim Bau von mindestens drei Lagern in Libyen und lieferte Ausrüstungen für die libysche Polizei und den Grenzschutz. 2004 weilte eine erste technische Mission der EU in dem nordafrikanischen Land, im Frühsommer 2007 folgte die nächste, nun unter der Ägide der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Diese verhandelt mit Libyen auch über dessen Teilnahme an gemeinsamen Seepatrouillen. Libyen hat auch hier bereits seine Wunschliste für die weitere Ausrüstung seiner Sicherheitskräfte eingereicht.10 Die EU hat darüber hinaus Interesse an einem Rahmenabkommen mit dem Ölstaat. Menschenrechte von MigrantInnen und Asylsuchenden interessieren dabei nicht.

Auch die Ukraine soll in das Grenzüberwachungssystem, das die EU aufbauen will, einbezogen werden. Das Land möchte nicht von der EU abgeschnitten werden und hat deshalb jüngst ein Abkommen über Visumserleichterungen für seine BürgerInnen geschlossen, das gepaart ist mit einem Rückübernahmevertrag, der vor allem die MigrantInnen trifft. Die unvollständig demokratisierte Ukraine gilt für die EU offiziell als “sicherer Drittstaat”, in den man problemlos Flüchtlinge abschieben kann. Asylsuchende, die dort einen Antrag stellen, können, auch wenn sie anerkannt werden, nicht in die EU weiter. Im Falle einer Ablehnung übernimmt die Ukraine die Abschiebung ins Herkunftsland. Der Aufstieg Libyens zum “sicheren” Staat ist nur eine Frage der Zeit.

Die Geschichte der Internierungslager in den europäischen Staaten reicht von der Kolonialzeit bis in die heutigen Tage. Mit dem Lagersystem in den Pufferstaaten betreibt die EU den auch geographischen Ausschluss von Flüchtlingen und MigrantInnen aus den Gesellschaften ihrer Mitgliedstaaten. Menschen, deren Leben bedroht ist, können hier keine Sicherheit finden. Die EU-Staaten betrachten sie als Gefahr, die es von Europa fernzuhalten gilt und die man deshalb armen oder repressiven Regimen überantworten kann. Sie gelten der EU als potenzielle Terroristen, die die Konflikte ihrer Herkunftsstaaten in die EU importieren, als illegitime Nutznießer der hiesigen Sozialsysteme oder als Arbeitsplatzräuber, die man besser aus Europa fernhält. Nicht nur die Sensationspresse bedient diese Klischees, sondern auch die EU-Regierungen. Mit ihrer Politik des Ausschlusses und des institutionalisierten Rassismus verletzt die EU die elementaren Menschenrechte der MigrantInnen und Asylsuchenden.

Anmerkungen
[1] Näheres siehe www.noborder.org/nolager/more/display.php?id=13
[2] vgl. http://soderkoping.org.ua/page12484.html und …page12489.html
[3] Deutsche Welle v. 27.2.2008 (www.dw-world.de); UNHCR Audit Service: Audit of UNHCR Operations in Libya, 28.6.2006, p. 1
[4] Die folgenden Angaben über die Situation in den Lagern in Libyen und der Ukraine beruhen auf Interviews und Recherchen vor Ort.
[5] UNHCR Ukraine: Identifying Gaps in Protection Capacity-Ukraine (Draft), May 2006, p. 20
[6] Flüchtlingsrat Niedersachsen; Komitee für Grundrechte und Demokratie; Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (Hg.): AusgeLagert, Exterritoriale Lager und der EU-Aufmarsch an den Mittelmeergrenzen, Berlin und Göttingen 2005, S. 83
[7] Fortress Europe (Gabriele del Grande): Escape from Tripoli. Report on the conditions of migrants in transit in Libya, Rome October 2007 (www.fortresseurope.blogspot.com)
[8] ebd.; Deutsche Welle v. 27.2.2008
[9] Pribytkova, I.; Gromovs, J.: Migration Trends 2004-2006, Kiew May 2007, p.13
[10]  siehe insgesamt: Fortress Europe a.a.O. (Fn. 7)
Bibliographische Angaben
Nsoh, Christopher: Exterritoriale Lager. Libyen und die Ukraine als Pufferstaaten der EU, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 89 (1/2008), S. 26-33.